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Wahlbetrug zugunsten der AKP: Angeklagte muss für 4 Jahre ins Gefängnis

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Zwei Tage von den Parlamentswahlen in der Türkei hat das 13. Strafgericht von Istanbul die ehemalige Wahlurnenvorsitzende Ebru Doğan Katar für schuldig befunden, bei den  Kommunalwahlen 2014 Wahlbetrug begangen zu haben. Sie wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt. Frau Katar hatte 20 Wählerstimmen anderer Parteien für die regierende Adalet ve Kalkınma Partisi (AKP) eingetragen. Das Gericht sieht die Straftat als erwiesen an. Die Angeklagte für den Diebstahl von Wählerstimmen an der Wahlurne 1244 verurteilt. Katar hatte bei den Kommunalwahlen die 126 Wählerstimmen für die AKP der Wahlurne 1244 mit 136 eingetragen. Zudem wurde ihr auch vorgeworfen die Stimmen für die Wahl des Stadtrates zugunsten der AKP von 119 auf 129 verändert zu haben.

Katar hatte die Vorwürfe des 13. Istanbuler Strafgerichtes bestritten. Aus den Akten ginge hervor, dass bei den Kommunalwahlen für die AKP die Stimmen von 126 auf 136 und für die Wahl des Stadtrates die Stimmen von 119 auf 129 verändert wurden. „Diese Veränderungen oder Fälschungen habe ich nicht gemacht. Die Handschrift bei der Verfälschung ist nicht meine“, so Katar vor Gericht. Katars Aussagen entsprechen laut Gericht jedoch nicht den Tatsachen. Das Gericht hatte die Angeklagte nach dem Paragraf 164 des türkischen Wahlgesetzes zu 4 Jahren und 2 Monaten verurteilt.

Nach den Kommunalwahlen im März 2014 gab es zahlreiche Berichte von Wahlmanipulation. Allein für den Bezirk Kağıthane in Istanbul wurden 35 Verfahren auf Verdacht des Wahlbetrugs eröffnet. Bei der Wahl im vergangenen Jahr erhielt die AKP 43 Prozent der Gesamtstimmen.