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Kolumnen

Wahlmanipulation im Seniorenheim?

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Die Schauergeschichten, wonach etwa die CSU bei bayerischen Wahlen aus dubiosen Gründen in vielen Pflegeheimen regelmäßig 100% erhalten würde, dürften Gerüchte sein. Dennoch lässt das Handling des Wahlrechts Pflegebedürftiger Fragen offen. (Foto: dpa)

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Pflegeheime bieten oft „Wahlunterstützung“ für betagte Bürger an. Ist es Wahlmanipulation, wenn Pflegebedürftigen geholfen wird ihre Stimme abzugeben?
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Die sehr betagte Mutter eines Bekannten lebt in einem Pflegeheim in Nordrhein-Westfalen. Als dieser sich wunderte, dass sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten hatte und deshalb bei der Heimleitung nachfragte, erhielt er die Information, sie habe bereits gewählt. Er wunderte sich nicht nur, dass man ihn als Betreuer nicht darüber informiert hatte, sondern er beschwerte sich auch. Die Heimleitung korrigierte daraufhin ihre Stellungnahme und versuchte den Sohn zu beruhigen, dass seine Mutter gar nicht gewählt habe, weil sie nicht wählen wollte – dies wäre das Ergebnis einer Nachforschung in den Unterlagen gewesen.

Die Mutter jedoch schilderte eine andere Variante der Vorgänge: Eine Helferin des Pflegeheims sei mit Unterlagen bei ihr gewesen. Da sie sich stets an die Empfehlung ihres Sohnes halte, nie etwas zu unterschreiben, was er nicht gesichtet habe, teilte sie der Helferin mit: „Ich unterschreibe nichts.“ Diese muss dann wohl die Aussage der alten Dame so interpretiert haben, dass diese nicht wählen wolle und trug das Missverständnis als Tatsache in die Unterlagen ein.

“Unterstützung beim Ausfüllen”

Warum das Personal überhaupt mit den Wahlbenachrichtigungen der Heimbewohner unterwegs war, wurde von der Heimleitung folgendermaßen erklärt: „Wir haben hier viele ältere Bewohner und einige Pflegefälle, die nicht in der Lage sind, das Prozedere alleine durchzuführen. Deshalb beauftragen wir schon seit Jahren eine Extrakraft damit, den alten Menschen bei der Wahl zu helfen, Briefwahlunterlagen zu bestellen, sie beim Ausfüllen zu unterstützen.“ Das klingt gut gemeint, dürfte aber kaum den Standards einer freien und geheimen Wahl genügen. In unserem Fall ist zudem befremdlich, dass es eine Betreuungsperson gibt, die normalerweise über Post informiert wird und ausgerechnet in diesem Fall nicht.

Weitere Recherchen zu solchen Abläufen in ganz unterschiedlichen Gegenden der Bundesrepublik und sehr verschiedenartigen Unterbringungsmöglichkeiten ergaben ein heterogenes Bild: In manchen Einrichtungen wird die Wahlpost schlicht ignoriert, weil man sie als Überforderung für die Bewohner empfindet. In anderen wird aber aufwändig nach Möglichkeiten für eine saubere Abwicklung der Wahl gesucht, Verwandte und Betreuer werden informiert und im Falle deren Verhinderung nach anderen Möglichkeiten zu einer einigermaßen korrekten Durchführung der Wahl gesucht – wenn, ja wenn denn überhaupt die Bewohner Wahlpost erhalten, was in diesem Jahr auffällig oft nicht der Fall gewesen sein soll. Dies ist die subjektive Einschätzung der zufällig ausgesuchten, befragten Stellen und es waren auch nicht allzu viele – sie ergeben also sicher keine Grundlage für eine verallgemeinerbare Aussage, aber durchaus eine, der man einmal systematischer nachgehen sollte.

Man soll auf die Verlässlichkeit der Post vertrauen – außer sie ist mal unzuverlässig

Es scheint jedoch auch gar nicht so selten zu sein, dass Pflegeheime sich die „Wahlunterstützung“ in einer ähnlichen Form auf die Fahnen geschrieben haben, wie sie mein Bekannter erlebt hat. Und das wäre ein Fanal in einer ja angeblich alternden Gesellschaft – neben vielen anderen Unwägbarkeiten bei der „Wahlhilfe“, auch in noch ganz anderen Bereichen. Bei betreutem Wohnen ist das Problem in unserer kleinen Stichprobe nicht aufgetreten, da dort die Bewohner eigene Briefkästen haben – wie gesagt, wenn denn Wahlpost überhaupt verschickt wurde.

Die Autorin dieses Artikels hat in diesem Jahr übrigens auch (noch) keine Wahlbenachrichtigung erhalten – weder für die Bundestagswahl noch die bayerische Landtagswahl. Für andere Familienmitglieder lag die Wahlpost jedoch komplett im Briefkasten. Nun, in meinem Fall wurde das Problem (un-)bürokratisch gelöst, denn es lassen sich die Wahlscheine ja allein durch Vorlage eines Personalausweises anfordern. Und so holte ich meine Briefwahlunterlagen persönlich ab.

Im Wahlamt hat der Vorgang nur eine einzige Mitarbeiterin beunruhigt, die meinte, dass für eine Nichtzustellung die Post verantwortlich zu machen sei. Im nächsten Atemzug empfahl sie mir dann dennoch rein aus praktischen Gründen, meine ausgefüllten Briefwahlumschläge in den nächsten Briefkasten zu werfen.