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Politik

Wahre Pressefreiheit hat es in der Türkei nie gegeben

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Heute ist der Tag der Pressefreiheit. Der Fall des türkischen Komponisten Say hat zuletzt über die Landesgrenzen hinaus Kritiker auf den Plan gerufen. Ein Rückblick in die Geschichte der türkischen Republik lohnt sich. (Foto: reuters)

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Wahre Pressefreiheit hat es in der Türkei nie gegeben
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„Wo immer man hinterfotzige Arschlöcher, Magazinfritzen, Diebe, Hanswurste und Hinternkriecher sieht, sind es alles die Allah-Männer.“

So in etwa lautete einer der Tweets von Fazıl Say, einem türkischen Komponisten und Schriftsteller, dessen orchestrale Stücke die New Yorker Philharmoniker und das Berliner Sinfonie-Orchester vorführten. Aufgrund seiner Tweets wurde Say nach Paragraf 216/3 des türkischen Strafgesetzbuches zu zehn Monaten Haft verurteilt, mit der Begründung, „religiöse Werte und Menschen mit religiösen Empfindlichkeiten öffentlich beleidigt und herabgewürdigt zu haben“.

Nicht selten bekam die Regierung Erdoğans aufgrund der Verurteilung von Journalisten Kritik sowohl aus dem Aus- wie Inland. In einem Brief an den stellvertretenden türkischen Premierminister Bülent Arınç rief Amnesty International die türkischen Behörden dazu auf, eine besondere Verantwortung für die Pressefreiheit zu entwickeln und die entsprechenden Gesetze auf das Niveau internationaler Menschenrechtsnormen zu heben. Das in New York ansässige Committee to Protect Journalists veröffentlichte einen 53-seitigen Bericht, in dem es um die Situation der verurteilten Journalisten in der Türkei geht. Um ein Verständnis für die Pressefreiheit in der Türkei zu entwickeln und letztendlich ein persönliches Urteil über die politische Richtung der Regierungseliten geben zu können, sollten wir uns die Geschichte der Türkei aber noch einmal kurz in Erinnerung rufen.

Pressefreiheit hat es in der Türkei noch nie gegeben

Zunächst: Pressefreiheit hat es in der Türkei noch nie gegeben. Nach ihrem Putsch 1913 etablierten die Jungtürken (Mitglieder des „Komittees für Einheit und Fortschritt“) ein autoritäres Einparteiensystem, welches sich – wie der Historiker Erik-Jan Zürcher richtig argumentiert – bis 1950 erhielt.

Die Jungtürken – darunter auch die Kemalisten – strebten eine „Nationale Volkswirtschaft“ an. Die säkular-nationalistischen Jungtürken fühlten sich durch die Tatsache gestört, dass der private Sektor größtenteils von osmanischen Bürgern griechischer, armenischer und jüdischer Herkunft kontrolliert wurde. Die Jungtürken wollten den privaten Sektor mithilfe der staatlichen Macht „türkisieren“.

Nichtmuslime wurden nicht nur aus der Türkei vertrieben, sogar ihre Vermögen wurden durch legale oder illegale Mittel an Türken übergegeben. Eine künstliche, vom Staat geschaffene, türkische Bourgeoisie bildete sich heraus.

Dieser Zustand dauerte bis zur Regierungszeit der AKP an. Diese vom Staat kreierte reiche Elite wurde durch eine muslimische, konservative Gegenelite ersetzt, die teilweise mit denselben traditionellen kemalistischen Mechanismen reagiert und deren Reflexe zeigt. Die AKP scheint einen modus vivendi, oder eine Art Gleichgewicht mit dem „Staat“ bzw. der kemalistisch bürokratischen Oligarchie erreicht zu haben.

Journalisten arbeiten mit Putschisten zusammen

Die Jungtürken brauchten eine Nation, einen Staat, den sie durch Social Engineering von oben nach unten konstruierten. Der neue Staat akzeptierte nur den „Homo LASTus“-Bürger, den laizistischen, kemalistischen (Atatürkçü), nichtpraktizierend sunnitischen Türken. Neben vielen anderen Mechanismen machten sich die Jungtürken für diesen Zweck eben auch die Medien zunutze. Ihre politische und wirtschaftliche Hegemonie sollte nun für immer erhalten bleiben. Die vom Staat hergestellte türkische Bourgeoisie hatte die Aufgabe, ihr Medienmonopol für diese hegemonialen Zwecke auszunutzen. Pressefreiheit war den Menschen fremd, besonders für die praktizierenden Muslime, die die Mehrheit des Landes bilden. Daher nehmen sie die alte Elite heute kaum ernst.

Ahmet Şık, Nedim Şener, Nuray Mert sind Namen, die dem durchschnittlichen Türken bekannt sind. Viele Journalisten wurden mit der Begründung angeklagt, Ergenekon – eine nationalistisch-terroristische Untergrundorganisation in der Türkei – die PKK oder andere Organisationen direkt oder indirekt zu unterstützen.

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Die sehr abstrakt und breit formulierten Paragrafen des Strafgesetzbuches erleichtern es, berufliche Aktivitäten der Journalisten mit illegalen politischen Bewegungen oder Putschplänen zu assoziieren.

Einige der am häufigsten verwendeten Paragrafen des Strafgesetzbuches überschneiden sich mit prinzipiellen Recherchemethoden. Dazu gehören das Sprechen mit Sicherheitsbeamten und das Erhalten von Dokumenten. Dazu gehören der Paragraf 285 (das Verletzen der Vertraulichkeit einer Untersuchung) und Paragraf 288 (der Versuch, einen Prozess zu beeinflussen).

„Seit 2008 wurde ich 75 Mal angeklagt. In etwa der Hälfte der Fälle bin ich freigesprochen worden“, sagte Büşra Erdal, eine Reporterin der regierungsnahen Tageszeitung „Zaman“. Sie verfolgt die Fälle Ergenekon und Balyoz (Vorschlaghammer), ein weiterer mutmaßlicher Plan der türkischen Streitkräfte, die AKP-Regierung zu stürzen. Es ist sehr gefährlich, über solch empfindliche Fälle zu berichten. Typische Anklagen basieren meist auf den Paragrafen des Strafgesetzbuches, die die „Verletzung der Vertraulichkeit der Untersuchung“ oder „den Versuch auf Einflussnahme auf einen Prozess“ behandeln. Als Erdal zum Beispiel eine Analyse schrieb, in der sie die Qualifikationen und Kompetenzen der Richter im Fall „Balyoz“ infrage stellte, wurde sie wegen „Beleidigung der Justiz“, „Verletzung der Geheimhaltung“ und „Versuch, ein Verfahren zu beeinflussen“ angeklagt.

Fällt Beleidigung unter Meinungsfreiheit?

Zu dem Fall von Fazıl Say wurde viel geschrieben. Linksextreme liefen Sturm und riefen nach mehr Gerechtigkeit und Freiheit. Ob es ethisch korrekt ist, solche Tweets zu veröffentlichen, kann jeder für sich selbst klären. Es ist schwierig, die Frage zu beantworten, ob eine derartige Beleidigung von weltweit vier Milliarden Gottesgläubigen unter Meinungsfreiheit (!) fällt. Man stelle sich den Tweet folgendermaßen vor und überlege sich, welche juristischen Konsequenzen eine solche „Meinungskundgebung“ in Deutschland mit sich bringen würde:

„Wo immer man hinterfotzige Arschlöcher, Magazinfritzen, Diebe, Hanswurste und Hinternkriecher sieht, sie alles sind Türken / Juden / Armenier / Schwule / Frauen / Deutsche.“

Autoreninfo: Geboren 1992 nahm der freie Journalist nach seinem Abitur 2010 in Dortmund sein Wirtschaftsstudium in Bochum auf. Er engagiert sich an verschiedenen Projekten und Institutionen. Journalistische Erfahrungen sammelte er zunächst durch die Zusammenarbeit mit Die Integrationsblogger, später bei „Today’s Zaman“, der englischsprachigen Ausgabe der auflagenstärksten türkischen „ZAMAN“. Angefangen bei der Integrationsdebatte und dem Thema „Islam in Deutschland“ brachte ihn seine journalistische Reise nun zu „Türkei-Europa Beziehungen“. Er schreibt auf seinem Blog und twittert gerne.