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Politik

Was dürfen Sicherheitskräfte, was nicht?

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Eine Kommission der Regierung soll die Anti-Terror-Gesetze überprüfen. Schon vor dem Start ist klar: Die Debatte wird schwierig. Der Innenminister will eher mehr, die Justizministerin eher weniger neue Gesetze und Befugnisse. (Foto: dpa)

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Was dürfen Sicherheitskräfte, was nicht?
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Berlin – Der Regierungskommission zur Überprüfung der deutschen Anti-Terror-Gesetze stehen schwierige Debatten bevor. Kurz vor der konstituierenden Sitzung des Gremiums am Montag in Berlin sprach sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (l.) dafür aus, den deutschen Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse zu gewähren. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will dagegen Überschneidungen und Mehrfachzuständigkeiten abbauen. Die beiden Ressortchefs leiten die Kommission gemeinsam.

Die Runde sollte am Montagnachmittag ihre Arbeit aufnehmen. Das Gremium soll untersuchen, wie sich die Gesetzgebung zur Terrorbekämpfung und die Arbeit der Sicherheitsbehörden seit den Anschlägen vom 11. September 2001 entwickelt haben – und daraus Schlussfolgerungen ziehen.

Friedrich erklärte vor dem Start der Arbeit, dass er neue Gesetze für notwendig hält. Die Bedrohungslage – etwa durch die Entwicklung in Mali oder die Aktivitäten von Salafisten in Deutschland – habe sich so verändert, dass „eher mehr Gesetze” nötig seien, sagte der Minister im Deutschlandfunk. „Die Sicherheitslage ist angespannt”, betonte er.

Der CSU-Politiker sprach sich für eine Ausweitung der Videoüberwachung, die Vorratsdatenspeicherung sowie eine Verschärfung der Ausweisungsgesetze insbesondere für Salafisten aus. Die Behörden bräuchten mehr Instrumente, um die Bürger effizient zu schützen, mahnte er. Die Empfehlungen der Kommission könnten dann etwa in die Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl im Herbst einfließen.

Merkel: Zusammenspiel der verschiedenen Sicherheitsbehörden und ihre Struktur sollen geprüft werden

Leutheusser-Schnarrenberger hatte dagegen erklärt, es gehe darum, die Eingriffsbefugnisse der Behörden kritisch zu bewerten und Mehrfachzuständigkeiten abzubauen. Die FDP-Ministerin favorisiert abgespeckte Strukturen und Gesetze.

SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann kritisierte die Uneinigkeit der beiden Minister. „Frau Leutheusser-Schnarrenberger und Herr Friedrich werden sich den Rest der Legislaturperiode mit ihren ideologischen Auseinandersetzungen weiter blockieren”, beklagte er. „Da helfen auch keine Kommissionen.”

Leutheusser-Schnarrenberger hatte die Kommission vor zwei Jahren durchgesetzt. Damals hatte die schwarz-gelbe Koalition die Anti-Terror-Gesetze, die nach dem 11. September 2001 eilig erlassen worden waren, noch einmal verlängert. Die FDP bekam dafür die Zusage, dass die Gesetzgebung kritisch unter die Lupe genommen wird.

Im September 2012 verkündete Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass die Kommission genutzt werden soll, „um das Zusammenspiel der verschiedenen Sicherheitsbehörden und ihre Struktur noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen”. Das Gremium hat nun also auch die Aufgabe, nötige Konsequenzen aus den schweren Versäumnissen im Fall des „Nationalsozialistischen Untergrunds”(NSU) zu benennen. (dpa/dtj)