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Politik

„Was lange währt…“ – Koalitionsgipfel stemmt Streitthemen

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Der Wahlkampf 2013 wirft seine Schatten voraus. Nach monatelanger wechselseitiger Obstruktion haben sich Union und FDP auf zum Teil bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungs- und Förderungsmaßnahmen einigen können. (Foto: dpa)

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Ein nicht unerheblicher Teil der Wähler und nicht wenige politische Beobachter hatten kaum noch damit gerechnet, aber am Ende ist es dem Koalitionsausschuss der schwarz-gelben Regierungskoalition doch noch gelungen, ein Entlastungspaket zu schnüren, das ab 2013 kontinuierlich zu Gunsten der Bürger zu greifen beginnen sollte.

Mit dieser Einigung erhofft sich die Koalition noch einmal entscheidenden Rückenwind im Vorfeld der Bundestagswahl im nächsten Jahr, zumal die Opposition zurzeit nicht zuletzt durch die Debatte um die Nebeneinkünfte des designierten SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück vor einem kapitalen Fehlstart in den Wahlkampf steht.

Keine Praxisgebühr mehr ab Januar, Betreuungsgeld erst ab August 2013

Bereits zum 1. Januar 2013 wird die umstrittene Praxisgebühr wegfallen. Damit wird insbesondere einer Forderung der Freidemokraten entsprochen, die sich bereits seit längerer Zeit für die Abschaffung dieser Maßnahme ausgesprochen hatten, die noch durch Rot-Grün im Jahre 2004 eingeführt worden war, seither jährlich zwei Milliarden in die Kassen der gesetzlichen Krankenkassen gespült hatte und – wenn diese Begründung auch eher als inoffiziell galt – vorschnellen Arztbesuchen entgegenwirken sollte. Die von der Union geforderte Senkung der Kassenbeiträge kommt hingegen nicht. Allerdings soll der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds, der zurzeit Überschüsse in Milliardenhöhe aufweist, 2013 um 500 Millionen Euro und 2014 sogar um 2 Milliarden Euro sinken.

Im Gegenzug zur Abschaffung der Praxisgebühr erklärte sich die FDP nach langem hinhaltendem Widerstand doch noch bereit, ihre Zusagen aus dem Koalitionsvertrag einzuhalten und dem von der CSU angestrebten Betreuungsgeld zuzustimmen. Der Bundestag soll noch in dieser Woche in dritter Lesung der Maßnahme zustimmen. Allerdings soll das Betreuungsgeld erst ab 1. August 2013 statt wie ursprünglich geplant zum 1. Januar zur Auszahlung gelangen. Für Kinder im zweiten Lebensjahr soll es monatlich einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro geben, ab 2014 auch für Kinder im dritten Lebensjahr und anschließend jeweils 150 Euro.

Statt Barauszahlung ist auch die Option vorgesehen, das Geld zur privaten Altersvorsorge oder für das von den Liberalen geforderte Bildungssparen zu verwenden. Das Betreuungsgeld soll die Wahlfreiheit von Eltern unterstützen, indem Eltern, die ihr Kind zu Hause erziehen, statt eine außerhäusliche Kinderbetreuungseinrichtung in Anspruch zu nehmen, ein kleiner finanzieller Lastenausgleich geboten wird. Kritiker bezeichneten das Vorhaben als „Herdprämie“ und bemängelten, dass auf diese Weise gerade solche Kinder aus Kindergärten herausgehalten werden könnten, für die eine Betreuung dort Sinn machen würde. Die Befürworter hingegen gaben zu bedenken, dass Eltern im Allgemeinen in der Lage seien, selbst zu entscheiden, welche Betreuung für ihr Kind die passende wäre. Außerdem seien die staatlichen Zuschüsse für die Betreuung eines Kindes in Kindergärten um ein Vielfaches höher als das Betreuungsgeld.

Bewegung bei Geringverdienerrenten

Auch die Renten von Geringverdienern, die auch nach 40 Beitragsjahren und privater Zusatzvorsorge noch unter der Grundsicherung liegen, sollen künftig aus Steuermitteln aufgestockt werden. Nach Angaben aus der Koalition handelt es sich allerdings nur um einen geringen Betrag, mit dem die Rente etwa 10 bis 15 Euro über der Grundsicherung von durchschnittlich 688 Euro liegen dürfte. Bei diesem Kreis handele es sich nur um etwa zwei Prozent der Geringverdiener. CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe sprach von einer „Lebensleistungsrente“, die dabei helfen solle, dauerhaft Altersarmut zu verhindern. Eine beitragsfinanzierte Zuschussrente, wie Arbeitsministerin Ursula von der Leyen sie gefordert hatte, werde es jedoch nicht geben.

Nicht geeinigt hat sich die Koalition auf eine bessere Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten. Der Koalitionsausschuss erteilte lediglich einen Prüfauftrag. Der Haushalt 2014 sollte zudem strukturell ohne Neuverschuldung auskommen. Das heißt, dass Konjunkturschwankungen sowie Einmalzahlungen wie die dann fällige letzte Rate in Höhe von 4,3 Milliarden Euro an den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM ausgeklammert werden. Damit habe die Regierung noch Spielraum für neue Schulden. Für das Einhalten der Schuldenbremse entscheidend ist das strukturelle Defizit.

Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses sollen schnellstmöglich in den Bundestag eingebracht werden, damit sie noch vor der Wahl wirksam werden können.