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Webseite von Diyanet: Heiraten ab 9?

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Ist die türkische Religionsbehörde Diyanet wirklich für eine Ehe ab 9 Jahren? DTJ-Online stellt klar. 

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Die türkische Religionsbehörde Diyanet hat wahrlich viele Baustellen, die sie abarbeiten muss. Allein die Personalstruktur, individuelle Meinungen hochrangiger Vertreter, die Bespitzelung von Oppositionellen im Ausland und noch viele Aspekte könnten aufgezählt werden.

Von DTJ-Online

Dennoch ist die Religionsbehörde eine wichtige und überdauernde Instanz und für die religiöse Bevölkerung der Türkei eine unverzichtbare Anlaufstelle. Doch aufgrund der besonderen Instrumentalisierung durch die regierende islamisch-konservative AKP ist die türkische Religionsbehörde zu einer Angriffsfläche allgemeiner Religionsfeindlichkeit geworden. Ist die türkische Religionsbehörde Diyanet wirklich für eine Ehe ab neun Jahren? DTJ-Online stellt klar. 

Ali Erbas, der neue Präsident der türkischen Religionsbehörde Diyanet sorgt mit seinen Äußerungen für Aufmerksamkeit. Im Dezember beschrieb Erbas, dass manche Gesetze des Staates nicht im Einklang mit den Geboten der Religion stünden. Die Kritik an den Fatwas der Diyanet wies Ali Erbas ab. Vielmehr handele es sich um spekulative Einwände „mancher“ Medien. „Von Zeit zu Zeit werden einige Fatwas des Hohen Rats für religiöse Angelegenheiten durch gewisse Medien kritisiert, da sie mit den Gesetzen kollidieren“, so der Diyanet-Chef Erbas, der als ein Beispiel den Konsum von Alkohol und den Verdienst durch Zinsen gab, die laut islamischen Glaubens strikt verboten, jedoch per Gesetz legal sind.

Was sagt die Diyanet zur Kindesehe?

Doch neben den jüngsten Ausführungen von Ali Erbas, dem Präsidenten der türkischen Religionsbehörde Diyanet, sorgen zwei Definitionstexte auf der offiziellen Webseite der Religionsbehörde Diyanet für große Aufregung und Irritation. In zwei autarken Begriffsdefinitionen beschreibt die Diyanet die Wörter „Nikâh“ (ungefähr: Eheschließung) und „Buluğ“ (ungefähr: das Erreichen des Ehealters). Einzeln betrachtet eher unproblematisch, ermöglicht die Kombination beider Texte die Schlussfolgerung, das Heiraten und Verheiraten eines 9-jährigen Mädchens, bzw. eines 12-jährigen Jungen sei islamisch erlaubt. 

Diyanet meldet sich zu Wort: Das ist böse Absicht!

Einige türkische Medien haben diese Schlussfolgerung gezogen und daraus einen Artikel gebaut, der der Religionsbehörde Diyanet grundsätzlich unterstellt, sie würde Kindesehe mit neun Jahren, bzw. bei Jungen mit 12 Jahren befürworten. Auf diese Nachrichten hat die Diyanet unverzüglich reagiert. „Die türkische Religionsbehörde hat seit der Gründung niemals die Ehe in Kindesalter befürwortet und so wird es auch in Zukunft bleiben. Diese seit einigen Tagen kursierenden Artikel sind erfunden und entsprechen keinesfalls der Wahrheit“.

Erfahrener Journalist ärgert sich über Diyanet-Bashing

Baha Güngör, der wohl renommierteste Deutsch-Türkische Journalist, kritisierte via Facebook die falsche Berichterstattung bezüglich der Diyanet. „Bei aller Kritik an vielen unwürdigen Dingen, die in der Türkei so passieren, glaube ich der Erklärung des Amtes und seinem kategorischen Dementi in diesem Fall eher“, so Güngör. Selbst in der Türkei sei es nicht so, dass es „nur noch so von sabbernden Kinderschändern wimmelt“. Der erfahrene Journalist vermittelt seit Jahren zwischen beiden Ländern, führt sogar im Auftrag der Konrad Adenauer Stiftung Schulungen von Diyanet Imamen durch. „Wer mich und meine Standpunkte kennt, weiß, dass ich zu harten Kritikern des Regimes von Erdogan gehöre und mit der Religion im Lichte der Reformen Atatürks umgehe. Doch diese Art von Verarschung der Öffentlichkeit ist für mich mit Wurzeln in diesem sonst wunderschönen Land weder tolerabel noch akzeptabel“, so Baha Güngör weiter.

                           

 

Diyanet Lexikon: Mit Eintritt in Pubertät hört Kindheit auf 

Nach dem „Buluğ“ Text, der Erläuterung von zum Heiraten- und verheiratet werden ausgereiften Personen gelte laut Diyanet der Maßstab der körperlichen Reife, bzw. das Erreichen des „Buluğ-Zustands“, also der Pubertät. Die Pubertät trete laut Experten für islamisches Recht bei Jungen frühestens mit 12, bei Mädchen hingegen frühestens mit neun Jahren ein. Somit sei ein neunjähriges Mädchen und ein 12 jähriger Junge an das Ende der Kindheit gelangt und die Pubertät habe begonnen. Damit verbunden sei die Tatsache, dass Jungs zu Vätern und Mädchen zu Müttern werden können. Laut Erläuterungstext auf der offiziellen Webseite der Diyanet bedeutet der Eintritt in die Pubertät gleichzeitig das Erwachsenwerden.

In der Definition des Fachterminus „Nikâh“ hingegen geht es um die Form der Eheschließung. Eine Frau, die das Alter der Pubertät erreicht hat, kann auch ohne Anwesenheit der Eltern einen Ehebund eingehen, doch die Anwesenheit der Eltern während dieses Prozesses sei empfohlen.

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