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Politik

Wenn die Neugier der Meldeämter Grenzen überschreitet…

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Für das Meldegesetz relevant sind nur öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften – Islam oder Buddhismus sind keine solchen. Trotzdem holt das Einwohnermeldeamt Fürth auch über diese Religionen Informationen ein – nicht nur mündlich. (Foto: rtr)

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Wenn die Neugier der Meldeämter Grenzen überschreitet…
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GASTBEITRAG Wurden Sie schon mal auf dem Einwohnermeldeamt nach Ihrer Religionszugehörigkeit gefragt, obwohl Sie keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören? Haben Sie auf die Frage schon einmal mit Islam, Buddhismus, Hinduismus oder Ba’hai geantwortet, weil dies eben die korrekte Antwort auf die Frage war?

Vielleicht haben Sie sich schon einmal darüber geärgert, wieso Sie denn so eine Frage überhaupt gestellt bekommen, obwohl Sie keiner „Religionsgesellschaft mit Körperschaftsstatus“ angehören. Anstatt in Ihre Privatsphäre einzugreifen, könnte das Einwohnermeldeamt Sie zuerst ja auch fragen, ob Sie denn überhaupt einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören. Wenn Sie diese Frage mit „Nein“ beantworten, hätte das Amt bereits die Information erhalten, die es aufgrund des Meldegesetzes einholen darf. Zu einer so fragwürdigen Situation wie jener, dass alle Mitbürger/innen einfach nach Ihrer „Religionszugehörigkeit“ gefragt werden, würde es auf diese Weise gar nicht erst kommen.

Vielleicht haben Sie sich über diese Form des Eindringens in Ihre Privatsphäre schon einmal beschwert und mussten dabei mit Mitarbeiter/innen kommunizieren, die Ihre Besorgnis nicht verstanden und Ihnen sogar Vorwürfe gemacht haben. Vielleicht wurden Sie aufgrund Ihrer Beschwerde zusätzlich auch noch unprofessionell und unwürdig behandelt, weil Sie angeblich die erste Person wären, die sich über so etwas beschweren würde und Ihre Beschwerde somit fragwürdig wäre. Wundern Sie sich nicht! Sie sind kein Einzelfall, denn abgesehen von diesem untragbaren Vorstoß in Ihre Privatsphäre gehört der Respekt gegenüber Vielfalt nun einmal nicht zu den am stärksten ausgeprägten Qualitäten im Umgang mit Menschen bei öffentlichen Behörden in Deutschland. Wenn Sie nicht die gleichen Bedürfnisse wie die Menschen der dominanten Kultur aufweisen, sind Ihre Bedürfnisse zum Teil sogar ziemlich irrelevant.

Für das Meldegesetz sind nur öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften relevant. Der Islam oder der Buddhismus haben mit diesem Gesetz nichts zu tun. Trotzdem holt das Einwohnermeldeamt auch über die Zugehörigkeit zu diesen Religionen Informationen ein – und das nicht nur mündlich.

Vorgehen ohne Basis im Meldegesetz

Dass Einwohnermeldeämter solche außerordentlich persönlichen Informationen auch ohne Gesetzesgrundlage über Muslime, Buddhisten und Angehörige anderer Religionen ohne Körperschaftsstatus einholen, und dies nicht nur mündlich, zeigt das folgende Beispiel der Stadt Fürth in Bayern. Über das Anmeldeformular wird dort die Information über „Religion“ schriftlich eingeholt – und zwar über alle Religionen, ohne Einschränkung. Das Formular enthält absolut keinen Hinweis dahingehend, dass unter „Religion“ in diesem Zusammenhang lediglich die Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft zu verstehen wäre. 

Geht man vom Empfängerhorizont aus – also von der Person, die das Formular richtig und vollständig ausfüllen soll – entsteht unweigerlich der Eindruck, alle Mitbürger sollen gleichermaßen ihre Religionszugehörigkeit eingetragen, ohne jegliche Rücksicht auf die Privatsphäre jener Bürger, die keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Und auch ohne Rücksicht auf das Bayerische Meldegesetz. Denn ähnlich wie die Meldegesetze in anderen Bundesländern erfordert auch das Bayerische Meldegesetz nur die Erfassung von Angehörigen öffentlich-rechtlicher Religionsgesellschaften, von anderen Religionen ist hingegen keine Rede.

Nun die Frage: Auf der Basis welcher Rechtsgrundlage holt die Stadt Fürth eigentlich die Informationen über die Religionszugehörigkeit aller ihrer Bürger/innen ein? Diese Frage wird wahrscheinlich nur die Stadt Fürth selbst beantworten können, denn sicher ist nur, dass das Einholen von Informationen über alle Religionen nicht auf der Basis des Bayerischen Meldegesetzes erfolgen kann.

Dabei wäre es ganz einfach gewesen, dieses Problem zu vermeiden. Die Stadt Fürth hätte beispielsweise ähnliche Formulare wie dieses hier benutzen können; man müsste also das angemessene Formular noch nicht einmal „erfinden“ – und da es nicht um privatrechtliche AGBs geht, wäre auch keine Klage wegen Verletzung des Urheberrechts zu befürchten.

In diesem Formular wird korrekterweise darauf hingewiesen, dass „für melderechtliche Zwecke […] lediglich die Angabe der Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft erforderlich“ ist. Dann wäre wenigstens jenes Formular, mittels dessen die Stadt Informationen über die Religionszugehörigkeit einholt, korrekt. Wenn sie wollten, könnten die Mitarbeiter der Stadt natürlich – wie manche andere Einwohnermeldeämter auch – Informationen über Muslime, Hindus usw. weiterhin rechtsgrundlos mündlich einholen. Aber zumindest auf dem Papier hätte man in diesem Falle Diversitysensibilität und Kompetenz im Umgang mit dem Meldegesetz demonstriert.

Ist die Fürther Praxis ein Einzelfall in Deutschland?

Immer wieder wird auch gerne ein Argument vorgebracht, welches das Problem anscheinend relativieren soll: Offiziellen Angaben zufolge hätten Einwohnermeldeämter nur die Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Religionen elektronisch zu erfassen. Alle anderen angegebenen Religionen würden als Religionszugehörigkeit „ohne Vermerk“ oder „ohne Angabe“ eingetragen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass es trotzdem keine gesetzliche Grundlage für die Praxis gibt, Informationen über Muslime oder Buddhisten einzuholen; denn das ist unabhängig davon, ob die Antwort elektronisch gespeichert werden kann oder nicht, nicht durch das Gesetz gedeckt. Das Problem ließe sich schnell aus der Welt schaffen, wenn die Ämter gründlich und ordentlich arbeiten würden: Sie müssten die Frage nur umformulieren.

Für diversitysensibilierte Menschen und Menschen, die ihre Rechte und Pflichten sehr ernst nehmen, dürfte dies ein sehr gravierendes Problem darstellen. In Zukunft vielleicht ja auch für die vielen Einwohnermeldeämter, die flächendeckend Informationen ohne gesetzliche Grundlage einholen.

Es soll zum Schluss noch einmal darauf hingewiesen werden, dass in diesem Beispiel die Stadt Fürth seit x Jahren ohne ausreichende Befugnis Informationen über alle Religionszugehörigkeiten ihrer Bürger eingeholt hat. All die bereits ausgefüllten Formulare mit den entsprechenden, höchst persönlichen Angaben, die nichts mit dem Meldegesetz zu tun haben, liegen irgendwo in den Archiven dieser Stadt. Was bedeutet dies eigentlich für die unzähligen Bürger, in deren Privatsphäre eingegriffen wurde? Wann und wie wird diese Stadt für ihr Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen und von wem?

Die Stadt Fürth wird auch mit Sicherheit nicht der einzige Ort in Deutschland sein, an dem ein Fehlverhalten dieser Art vorliegt. Man fragt sich, in welchen anderen Gemeinden ähnliches passiert, ohne dass wir davon bislang Kenntnis erlangt hätten. Wird in öffentlichen Behörden in Deutschland eigentlich nie so etwas wie eine Qualitätskontrolle durchgeführt? Stört es eigentlich keine/n Mitarbeiter/in der Stadt, dass diese ausgefüllten Anmeldeformulare mit unterschiedlichsten Angaben zum Thema „Religion“ irgendwo „rumliegen“? Wie kann so etwas passieren, ohne dass es jemandem auffällt?

Diversity? Nie gehört!

Es wird ja gerne behauptet, dass deutsche Behörden sehr gründlich und korrekt arbeiten. Nun wurde jedoch wieder einmal bestätigt, dass nicht selten das Gegenteil oder sogar Schlimmeres der Fall ist, nämlich Rücksichtslosigkeit der Behörden gegenüber Vielfalt.

Die Bedürfnisse der dominanten Kultur stehen im Mittelpunkt, andere Bedürfnisse werden ignoriert – es wird höchste Zeit für Änderungen. Und das nicht nur vor dem Hintergrund, dass das allzu umfassende Wissen deutscher Behörden über die Religionszugehörigkeit ihrer Bürger in der Geschichte schon einmal fürchterlichste Konsequenzen hatte.

Abgesehen davon, dass der Staat sich nicht in „Religionsangelegenheiten“ einmischen sollte, ist es unzumutbar, dass nicht nur für das Erfassen der Information über öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, sondern auch noch für das gesetzlich nicht gerechtfertigte Eindringen in die Privatsphäre „anderer“ Bürger alle Steuerzahler „gleichberechtigt“ zur Kasse gebeten werden.

Dass auch Muslime, Agnostiker oder Buddhisten von der Frage nach der „Religionszugehörigkeit“ nicht verschont bleiben, sollte uns nicht wundern. Denn in Deutschland wird, fast immer, von den Bedürfnissen der dominanten Kultur ausgegangen. Menschen, die nicht die gleichen Bedürfnisse haben wie die dominante Kultur, haben da eben Pech gehabt. Diversitysensible Verfahrensweisen nehmen in Deutschland im täglichen Leben einen so unerheblichen Stellenwert ein, dass Ausgrenzungsmechanismen dieser Art fast nicht mehr „auffallen“ oder wahrgenommen werden; auch dann nicht, wenn explizit darauf hingewiesen wird.

Dieser Status quo ist inakzeptabel. Es ist höchste Zeit, dass sich etwas ändert.

Autoreninfo: Die Verfasserin ist geborene Fürtherin. Sie hat ein Abitur vom Dürer-Gymnasium in Nürnberg; einen Bachelor in Allgemeine Geisteswissenschaften und einen Master in Öffentliche Verwaltung vom Western Michigan University. Sie ist im Jahre 1998 in die USA ausgewandert und lebt seit 2011 wieder in Deutschland. Sie sitzt im Vorstand der internationalen gesellschaft für diversity management (idm). Sie hat ihr eigenes Blog, wo sie Artikel über Diversity, Anti-Diskriminierung, Chancengleicheit und ähnliche Themen veröffentlicht.