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Menschenrechte

Wiener Initiative erinnert an inhaftierte Frauen in der Türkei

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Eine Wiener Initiative versucht am Internationalen Weltfrauentag die Aufmerksamkeit auf die rund 11.000 inhaftierten Frauen in der Türkei zu lenken. 73 weibliche Abgeordnete des österreichischen Parlaments wurden heute mit einer Blume überrascht.

„11.000 Frauen, die an keiner Gewalttat beteiligt waren, wurden aufgrund ihrer Mitgliedschaft in einer sozialen Vereinigung inhaftiert und verblassen von Tag zu Tag, wie Blumen in dieser Vase.“ So steht es auf der Grußkarte der Blumen. Die Initiative „Grüß Gott Österreich“, gegründet von Flüchtlingen in Österreich, die sich der Gülen-Bewegung zugehörig fühlen, ließ am Internationalen Weltfrauentag diese Blumen an österreichische Nationalrätinnen zukommen. „Das Verfolgungsregime in der Türkei“, schreiben die neuen Österreicher:innen, „zerstört Menschenleben“.

Eines von vielen Beispielen ist Hanım Büşra Erdal. Sie hatte für die Tageszeitung „Zaman“ gearbeitet. Als Büşra Erdal erfuhr, dass gegen sie ein Haftbefehl ausgestellt wurde, stellte sie sich selbst der Polizei. Nach der ersten Anhörung vor dem Richter wurde sie eigentlich freigesprochen, doch ein anderes Gericht hat sie sofort wieder verhaften lassen und wegen „Unterstützung einer Terrororganisation“ zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Richter, die sie freisprachen, wurden suspendiert. Sie sitzt derzeit immer noch im Gefängnis, obwohl die sechs Jahre und drei Monate eigentlich schon um sind.

Gülen-Bewegung wird „massiv verfolgt“

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) stellt in der „Landesinformation“, die als Grundlage für die Asylentscheidungen in Österreich gilt, fest, dass die türkischen Behörden nach dem Putschversuch im Jahr 2016 eine „massive Verfolgung“ der Gülen-Bewegung aufgenommen haben. Gegen mehr als eine halbe Million Menschen sei seitdem ermittelt und mehr als 30.000 vermutliche Gülen-Anhänger seien rechtskräftig verurteilt oder in Untersuchungshaft. „Vermutliche“ deswegen, weil nach der Behörde die Kriterien für die Feststellung der Anhänger- bzw. Mitgliedschaft „recht vage“ sind.

„Türkische Behörden und Gerichte ordnen Personen nicht nur dann als Terroristen ein, wenn diese tatsächlich aktives Mitglied der Gülen-Bewegung sind, sondern auch dann, wenn diese beispielweise lediglich persönliche Beziehungen zu Mitgliedern der Bewegung unterhalten, eine von der Bewegung betriebene Schule besucht haben oder im Besitz von Schriften Gülens sind“, schreibt das BFA.

So sitzen neben öffentlich bekannten Personen wie Hanım Büşra Erdal Tausende andere Frauen in türkischen Gefängnissen und warten auf ordentliche Verfahren.

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