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Panorama

Wulff: Nicht schuldig!

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Ein langes Martyrium dürfte nun sein Ende haben: Am Ende einer jahrelangen Hetzkampagne durch Medien und teils willkürlich anmutende Strafverfolgung wurde Christian Wulff nun freigesprochen. (Foto: dpa)

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Ex-Bundespräsident Christian Wulff (M.) geht am 27.02.2014 in Hannover (Niedersachsen) zum Landgericht.
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Nach zwei Jahren hat das Landgericht Hannover Ex-Bundespräsident Christian Wulff vom Vorwurf der Vorteilsannahme freigesprochen. Die Zweite Große Strafkammer sah es nicht als erwiesen an, dass Wulff als niedersächsischer Ministerpräsident illegale Zuwendungen des Filmunternehmers David Groenewold angenommen hat. Ob der Freispruch rechtskräftig wird, ist noch unklar. Die Staatsanwaltschaft hat sich noch nicht geäußert.

Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff musste sich vor dem Landgericht Hannover wegen angeblicher Vorteilsannahme verantworten, der mitangeklagte Filmmanager David Groenewold wegen Vorteilsgewährung. Die Anklage warf Groenewold vor, im Jahr 2008 einen Oktoberfest-Besuch Wulffs mitfinanziert zu haben. Er soll einen Teil der Hotelkosten für Wulff und dessen Familie übernommen haben. Im Gegenzug soll sich Wulff, der damals noch niedersächsischer Ministerpräsident war, für ein Filmprojekt Groenewolds eingesetzt haben.  Wulff und Groenewold bestritten einen Zusammenhang. Der Oktoberfestbesuch habe sich, so Wulffs Verteidigung, im Rahmen dessen abgespielt, was zum üblichen Programm eines Ministerpräsidenten gehöre. Wulff habe auch umgehend, nachdem er erfahren habe, dass Groenewold einen Teil der Kosten übernommen habe, diese erstattet.

Kampagne der Boulevardpresse

Das Urteil ist der vorläufige Schlusspunkt einer Affäre, die Deutschland seit mehr als zwei Jahren beschäftigt und die zum Rücktritt Wulffs als Bundespräsident geführt hat. Ende 2011 befasst sich zunächst ein Bericht der „Bild“-Zeitung mit der Finanzierung des Privathauses von Wulff und seiner Ehefrau. Dabei geht es um einen Privatkredit, den die Frau eines Osnabrücker Unternehmers Wulff 2008 gewährt hatte, als dieser noch Ministerpräsident in Niedersachsen war. Auf diesen Artikel folgen wochenlang weitere Enthüllungen über Wulffs Finanzgebaren und beispielsweise auch über frühere Urlaube des Bundespräsidenten bei befreundeten Unternehmern.

Als Anfang 2012 bekannt wird, dass Wulff mit einem Anruf bei „Bild“-Chefredakteur Kai Diekmann versucht hatte, den Artikel über seinen Hauskredit zu verhindern, distanzieren sich immer mehr Politiker auch der CDU von ihm. Im Februar 2012 beantragt die Staatsanwaltschaft Hannover die Aufhebung der Immunität Wulffs beim Bundestag und leitet Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorteilsannahme an. Anlass ist die Übernahme von Kosten für Kurztrips durch Groenewold – darunter den zum Münchner Oktoberfest vom Herbst 2008. Wulff tritt daraufhin zurück.

Für Einwanderer war Wulff „unser Präsident“

Vor allem in der Einwanderercommunity waren die Wut und die Enttäuschung über die Kampagne, die zum Rücktritt des Präsidenten geführt hatte, groß. Unter den Einwanderern gehörte Wulff nach seinem klaren Bekenntnis, wonach der Islam mittlerweile zu Deutschland gehöre, sowie auf Grunde seiner tiefen Anteilnahme mit den Opfern der NSU-Terrorzelle zu den beliebtesten Bundespräsidenten aller Zeiten. Viele vermuteten, dass Wulff sich gerade durch seine diesbezüglichen deutlichen Worte und seine Anstrengung, wirklich Präsident für alle Menschen im Land sein zu wollen, mächtige Feinde geschaffen hatte. Zudem war seine kritische Haltung zur Euro-Rettungsschirmpolitik in weiten Teilen der politischen Eliten des Landes ungern gesehen.

Auch die Sensationsgier der Bevölkerung vermag das Schicksal des früheren Präsidenten nicht mehr zu mobilisieren, was kürzlich SAT 1 schmerzlich erfahren musste. Das Dokudrama „Der Rücktritt“ über die letzten Wochen Christian Wulffs im Amt lieferte schwache Quoten für den Sender.

Lediglich 2,78 Millionen schalteten insgesamt am Dienstagabend ein. Das entspricht einem Marktanteil von 8,8 Prozent. In der werberelevanten Zielgruppe sahen sogar nur 1,33 Millionen zu. (dpa/dtj/DLF)