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Panorama

Wird der Wulff-Prozess eingestellt?

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Das Verfahren gegen Ex-Bundespräsident Wulff könnte eingestellt werden. Das Gericht jedenfalls sieht bislang keine Belege für eine Vorteilsnahme im Amt. Die Staatsanwaltschaft allerdings ist dagegen. (Foto: dpa)

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Ex-Bundespräsident Christian Wulff (l) verlässt am 19.12.2013 nach dem Zwischenfazit des Richters Rosenow das Landgericht in Hannover (Niedersachsen). Im Korruptionsprozess gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff regt Rosenow eine Einstellung an.
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Das Landgericht Hannover hat eine Einstellung des Korruptionsprozesses gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff angeregt. Die in der Anklage formulierten Vorwürfe der Vorteilsannahme im Amt seien nach der ersten Bewertung der Kammer bislang nicht belegbar, sagte Richter Frank Rosenow am Donnerstag im Landgericht Hannover.

Die Staatsanwaltschaft lehnte dies jedoch nach einer kurzen Beratung ab. „Die Zwischenbilanz der Kammer überzeugt uns nur teilweise“, sagte Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer. Aus seiner Sicht gibt es nach wie vor ausreichend viele Hinweise darauf, dass Wulff sich wissentlich von dem Filmfinancier David Groenewold habe einladen lassen.

So sei etwa Groenewolds versuchte Verschleierung von Details auf der Hotelrechnung ein Beleg für die Absprache zur Vorteilsannahme mit Wulff. „Wulff musste die fehlenden Babysitterkosten auf seiner Rechnung vermissen“, betonte er.

Vorwurf „nicht nachweisbar“

Wulffs Verteidigung wertete die Stellungnahme Rosenows als Erfolg. „Das Zwischenergebnis bestätigt die Verteidigung“, sagte Verteidiger Bernd Müssig. Der primäre Vorwurf der Vorteilsannahme sei nicht nachweisbar. Der Vorwurf der Verschleierung seitens der Staatsanwaltschaft sei jedoch „ehrabschneidend“. „Wir werden unserem Mandanten weiter raten, für seinen Freispruch zu kämpfen.“

Wulff muss sich seit Mitte November wegen Vorteilsannahme als niedersächsischer Ministerpräsident verantworten, weil beim Besuch des Oktoberfests 2008 Filmfinancier David Groenewold Hotel- und Essenskosten bezahlt haben und Wulff im Gegenzug für eines seiner Filmprojekte geworben haben soll. Groenewold muss sich wegen Vorteilsgewährung verantworten.

Der achte Verhandlungstag war mit der Befragung einer Oktoberfestbedienung fortgesetzt worden. Die Österreicherin konnte sich jedoch kaum an den Besuch Wulffs im Käferfestzelt vor fünf Jahren erinnern. „Ich kann nicht mal mehr sagen, wer heuer gezahlt hat, ich habe so viele Gäste“, sagte die Zeugin. Die 30-Jährige hatte wegen gesundheitlicher Probleme um eine Vernehmung in Innsbruck gebeten, die per Video in das Landgericht Hannover übertragen wurde. (dpa)