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Gesellschaft

Wulff neuer Ehrenbürger von Tarsus – Flammender Appell an Dialog und Austausch

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Ex-Bundespräsident Wulff ist neuer Ehrenbürger der türkischen Stadt Tarsus. Bei seinem ersten öffentlichen Auftritt nach dem Prozess plädierte er für mehr Zivilcourage und ein verstärktes Bemühen um Dialog. (Foto: reuters)

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Der frühere Bundespräsident Christian Wulff
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Der frühere Bundespräsident Christian Wulff wünscht sich ein stärkeres Miteinander der Religionen in Deutschland. Die drei monotheistischen Weltreligionen müssten ein „ernsthaftes Interesse aneinander entwickeln“, welches über reine Toleranz hinausgehe, sagte Wulff bei seinem ersten öffentlichen Auftritt nach dem Prozess gegen ihn am Dienstag in Tarsus. Anlass war die Verleihung der Ehrenbürgerwürde durch die türkische Stadt. Für ihn seien die Menschen in Tarsus ein positives Beispiel, so Wulff. Sie würden den Christen Paulus als „heiligen religiösen Führer und Weisen“ ansehen, auch wenn sie selbst einer anderen Religion angehörten.

Wulff nahm in seiner Rede Bezug auf seine Reise als Bundespräsident nach Tarsus, die Geburtsstadt des Apostels Paulus, im Oktober 2010. Er formulierte bei seiner damaligen Türkeireise den Satz: „Das Christentum gehört zweifelsfrei zur Türkei.“ Damit variierte er seine Aussage aus der Rede zum 3. Oktober, in der er formuliert hatte, der Islam gehöre zu Deutschland. Wulff beklagte nun, die jeweiligen Sätze hätten jeweils in dem anderen Land eine positive Resonanz erfahren. „Wir neigen wohl immer dazu, zuerst unsere eigenen Ansprüche zu sehen und erst einmal von anderen zu fordern, bevor wir selbst uns bewegen“, erklärte Wulff. Seine Schlussfolgerung daraus laute: „seien wir bereit, den ersten Schritt zu gehen“. Dadurch ließen sich auch andere zu mehr Dialog und Austausch bewegen.

Nach der Verleihung der Ehrenbürgerurkunde reiste Wulff noch nach Mersin weiter und hielt an der dortigen Universität einen Vortrag über die deutsch-türkischen Beziehungen.

Der frührere Bundespräsident war Ende Februar in erster Instanz von allen wider ihn erhobenen Vorwürfen der Geschenkannahme freigesprochen worden; zudem erkannte das Gericht ihm für die erlittenen Durchsuchungen eine Entschädigung zu. (KNA/dtj)