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Panorama

Mörderin von Yağmur: Lebenslänglich!

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Knapp ein Jahr nach dem Tod der kleinen Yağmur wurde deren Mutter wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Bereits Anfang 2013 war das Kind misshandelt worden – und die Behörden in Hamburg versagten. (Foto: dpa)

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Melek Y., die angeklagte Mutter (l) der getöteten dreijährigen Yagmur, wartet am 25.11.2014 in Hamburg im Landgericht neben ihrer Anwältin Sultan Maden-Celik auf das Urteil. Yagmurs Mutter wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Dreijährige war kurz vor Weihnachten 2013 in der Wohnung ihrer Eltern an den Folgen schwerer Misshandlungen gestorben.
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Ein besonders abscheulicher Fall von Kindesmisshandlung hat vor Gericht sein Ende gefunden: Knapp ein Jahr nach dem Tod der dreijährigen Yağmur aus Hamburg hat das dortige Landgericht Melek Y. (27), die Mutter des Mädchens, des Mordes schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft wurde die besondere Schwere der Schuld nicht festgestellt, sodass die Verurteilte erstmals nach 15 Jahren den Antrag auf eine vorzeitige Entlassung stellen kann.

Der Vater Hüseyin Y., der das Kind nach Ansicht des Gerichts nicht vor den Misshandlungen der Mutter geschützt hatte, muss wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen für vier Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

Kurz vor Weihnachten 2013 war die dreijährige Yağmur in der Wohnung ihrer Eltern in Hamburg-Mitte innerlich verblutet. Bei der Obduktion wurden neben einem Leberriss mehr als 80 Hämatome und Quetschungen sowie ein schlecht verheilter Bruch des Unterarms festgestellt. Gefühllos, kalt und ohne Mitleid habe die 27-Jährige ihr Kind immer wieder geschlagen, getreten, gekniffen und fest angepackt, hatte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer gesagt.

Bereits im Januar 2013 war Yağmur mit einer lebensgefährlichen Schädelverletzung ins Krankenhaus eingeliefert worden. Es war nicht das erste Mal, dass das Mädchen behandelt werden musste. Ein Rechtsmediziner erstattete Anzeige, allerdings ließ sich nicht erhärten, wer für die Verletzungen verantwortlich gewesen sein könnte, da eine Pflegemutter, die das Kind betreute, angab, möglicherweise selbst für die Verletzungen verantwortlich zu sein.

Umzug innerhalb von Hamburg begründete andere Behördenzuständigkeit

Das Jugendamt Hamburg-Eimsbüttel hatte parallel dazu ein Verfahren beim Familiengericht eingeleitet, um den Eltern das Sorgerecht zu entziehen. Diese bestritten jedoch, etwas mit dem Schicksal des Kindes zu tun zu haben. Laut Prüfbericht der Jugendhilfeinspektion wertete zudem die zuständige Mitarbeiterin die Angaben der Pflegemutter als Entlastung für die leiblichen Eltern, weshalb diesen das Kind wiedergegeben wurde. Nach einem Umzug der Familie nach Hamburg-Mitte und der Übergabe der Unterlagen an eine andere zuständige Behörde im Juli 2013 war der Kontakt zu den leiblichen Eltern weitgehend abgebrochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Ermittlungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Im November 2013, wenige Wochen vor dem Tod des Mädchens, wurden sie eingestellt – obwohl der Befund einer Rechtsmedizinerin die Pflegemutter als Verantwortliche für die Verletzungen von Yağmur im Januar 2013 ausschließen konnte.

Das Schreiben der Staatsanwaltschaft an das Jugendamt, wonach die Ermittlungen eingestellt wurden, weil kein eindeutiger Tatverdächtiger identifiziert wurde, war für die Jugendhilfeinspektion kein Anlass, noch weiter tätig zu werden. (dpa/dtj)