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Bundesamt für Flüchtlinge widerspricht Bundestag: Kein Asyl für Yeziden – Zweifel an Verfolgung

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Eines der bestimmenden Themen im Sommer diesen Jahres war und ist der Vormarsch der Terrororganisation IS und das damit verbundene Leid der vor ihr flüchtenden Menschen.

Alle einschlägigen Medien berichteten täglich über die schlimme Situation der Yeziden, auch in Deutschland. Sogar Politiker reisten in das Krisengebiet, um sich vor Ort ein Bild zu machen.

In der Folge gab es in Deutschland eine Diskussion, ob man Waffen liefern solle, um die Yeziden vor einem „drohenden Völkermord“ zu bewahren. In einer Sondersitzung des Bundestages wurden die Waffenlieferungen schließlich abgesegnet.

Während man sich in Sachen Waffenlieferungen schnell einig war, scheint das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Lage im Gebiet gänzlich anders zu bewerten. Wie die NDR-Sendung „Panorama 3“ berichtet, hält es die Klage eines yezidischen Flüchtlings aus dem Irak, der mit Hinweis auf die Verfolgung seiner Glaubensgemeinschaft durch die Terrorgruppe IS um Asyl in Deutschland gebeten hatte, für „unzulässig“. „Panorama 3“ beruft sich dabei auf eine Stellungnahme der dem Bundesinnenministerium unterstehenden Behörde.

Das Bundesamt für Migration weise in seiner Stellungnahme vom 10. September 2014 das Argument, bei den Yeziden im Irak handele es sich um eine verfolgte Gruppe, zurück. Wörtlich bezweifele das BAMF, dass sich die als „klärungsbedürftig bezeichnete Tatsachenfrage überhaupt in verallgemeinerungsfähiger Form beantworten lässt.“