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Politik

Neuregelung des ZDF-Staatsvertrages bis 2015 erforderlich

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Viele sprachen schon seit langem abschätzig vom „Staatsfunk“, nun hat das deutsche Höchstgericht dem Gesetzgeber verbindlich aufgetragen, den Einfluss der politischen Parteien auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk massiv zurückzustutzen. (Foto: dpa)

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Ein Kameramann filmt am 25.03.2014 den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Baden-Württemberg), Gabriele Britz (l-r), Andreas Paulus, Michael Eichberger, Johannes Masing, Ferdinand Kirchhof, Reinhard Gaier, Wilhelm Schluckebier und Susanne Baer, bei der Verkündung des Urteils zum ZDF Staatsvertrag.
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Staat und Politik müssen sich stärker aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zurückziehen. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied am Dienstag in Karlsruhe, dass der Anteil staatlicher und staatsnaher Personen im Fernseh- und Verwaltungsrat des ZDF auf maximal ein Drittel begrenzt werden muss. Derzeit stellen sie knapp die Hälfte. Auf die Auswahl der Repräsentanten anderer gesellschaftlicher Gruppen in den ZDF-Gremien dürfe die Politik keinen bestimmenden Einfluss haben. Zugleich verlangen die Richter „ein Mindestmaß an Transparenz“ über die Arbeit von Fernseh- und Verwaltungsrat. Eine Neuregelung des ZDF-Staatsvertrags muss nun bis Mitte 2015 erfolgen.

Der Erste Senat verlangt unter Berufung auf das Grundgesetz, öffentlich-rechtliche Anstalten so zu organisieren, dass „die Vielfalt der bestehenden Meinungen möglichst breit und vollständig Ausdruck findet“. Das Gericht spricht sich dafür aus, auch kleineren Gruppen einen Zugang zu den Aufsichtsgremien zu ermöglichen. Solche kleineren Gruppen könnten dann zum Beispiel wechselweise in den Räten vertreten sein. Ausdrücklich schließen die Richter aus, dass Regierungsmitglieder oder Parlamentarier als Vertreter staatsferner Gruppierungen für die ZDF-Gremien benannt werden. Gemeint sind beispielsweise Gewerkschaften und Interessenverbände.

Der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, sprach in seiner Einführung wiederholt vom „Gebot der Staatsferne“ für die Sender und deren Kontrollgremien. Mitglieder von Fernseh- und Verwaltungsrat müssten ihre Arbeit „weisungsfrei“ erfüllen können. Bundesverfassungsrichter Andreas Paulus lehnt in seiner abweichenden Meinung die Mitwirkung von Regierungsmitgliedern in öffentlich-rechtlichen Aufsichtsgremien grundsätzlich ab. Allenfalls könne die Exekutive im Sinne einer föderalen Brechung in den Gremien vertreten sein. Öffentlich-rechtliche Sender dienten „nicht der Verbreitung staatlicher Informationen“, so Paulus.

Religionsgemeinschaften vom Urteil nicht betroffen

Unberührt von den Karlsruher Auflagen zur Neustrukturierung von Fernseh- und Verwaltungsrat bleiben Kirchen und Religionsgemeinschaften. Von den 77 Personen vertreten derzeit zwei die katholische und zwei die evangelische Kirche. Auch der Zentralrat der Juden in Deutschland stellt ein Mitglied im Fernsehrat. Muslime sind indes nicht in den Gremien repräsentiert. Das Verfahren in Karlsruhe angestrengt hatten die Regierung von Rheinland-Pfalz und der Hamburger Senat. Anlass war die umstrittene Nichtwiederberufung von ZDF-Intendant Nikolaus Brender.

Nach derzeit geltenden Bestimmungen wird das ZDF als öffentlich-rechtlicher Sender von zwei Gremien kontrolliert: dem Fernsehrat und dem Verwaltungsrat.

Der Fernsehrat soll das Programm und die Richtlinien für die Sendungen überwachen, sich mit Beschwerden befassen, den vom Verwaltungsrat beschlossenen Haushaltsplan bestätigen und den Intendanten wählen. In diesem Gremium sitzen 77 Vertreter so genannter gesellschaftlich relevanter Gruppen. Dazu zählen zum Beispiel die großen Kirchen, der Zentralrat der Juden in Deutschland, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände, Umweltverbände und der Deutsche Sportbund. Die 16 Länder schicken je einen Vertreter, der Bund entsendet drei und die politischen Parteien schicken zwölf Vertreter. Die Mitglieder sollen in ihrer Zusammensetzung die Vielfalt der Gesellschaftsordnung repräsentieren. Es gibt grob eingeteilt zwei Freundeskreise: CDU-nah und SPD-nah. Der Fernsehrat tagt meist viermal im Jahr. Vorsitzender ist der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Ruprecht Polenz.

Der ZDF-Verwaltungsrat hingegen überwacht die Tätigkeit des Intendanten, fällt Beschlüsse über dessen Dienstvertrag und über den Haushaltsplan, den der Intendant entwirft. Dieses Gremium hat 14 Mitglieder: Neben fünf Vertretern der Länder und einem des Bundes werden acht Mitglieder vom Fernsehrat gewählt – sie dürfen weder einer Regierung noch einer gesetzgebenden Institution wie etwa Bundes- oder Landtag angehören. Der frühere rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) leitet den Verwaltungsrat. Weitere Ländervertreter sind die Ministerpräsidenten von Bayern und Sachsen, Horst Seehofer (CSU) und Stanislaw Tillich (CDU), Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) und Brandenburgs Ex-Regierungschef Matthias Platzeck (SPD).

Der Intendant, derzeit Thomas Bellut, vertritt das ZDF nach außen und ist für alle Geschäfte und die Programmgestaltung verantwortlich.

Medienbeobachter fordern nun noch weitere Schritte

Medienexpertin Sabine Schiffer, die gemeinsam mit Christine Horz die Initiative für die Konstituierung eines Publikumsrates betreibt, begrüßt die Entscheidung als wichtigen ersten Schritt. „Die Initiative für einen Publikumsrat hat diese Entscheidung erwartet, weil die Causa Brender am augenfälligsten offenbart, dass der zu große Einfluss von Politikern in den ZDF-Gremien längst hätte korrigiert werden müssen, um die gebotene Staatsferne der öffentlich-rechtlichen Medien zu gewährleisten“, betont Schiffer. Sie und ihre Kollegin hoffen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender nun insgesamt ihre Strukturen überprüfen. In Sachen Publikumsbeteiligung biete sich nun die Möglichkeit, weiterzudenken und einen Teil der freiwerdenden Sitze in den Gremien für gewählte Publikumsvertreterinnen und -vertreter bereitzustellen. Damit könnte eine wichtige Reform angestoßen werden, die angesichts einer veränderten gesellschaftlichen Zusammensetzung auch vielfältigeren Gruppen Mitbestimmungsrechte im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einräumen sollte, die in den Rundfunkgremien bisher nicht vertreten sind.

Auch andere NGOs mit Medienbezug sind der Auffassung, die heutige Entscheidung könne nur ein Anfang sein: „Nicht nur beim ZDF, sondern auch bei anderen öffentlich-rechtlichen Sendern muss der Einfluss der Parteien beschnitten werden. Rundfunkaufseher sollten aus der Mitte der Gesellschaft kommen und allein der Öffentlichkeit verpflichtet sein“, äußerte sich etwa Michael Rediske, der Vorstandssprecher von Reporter ohne Grenzen. (dtj/dpa/KNA)