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Politik

Fall Zeynalov: Erdoğan will von ihm selbst angezeigten Tweet nicht kennen

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Der türkische Premierminister behauptete, nichts von dem kritischen Tweet des kürzlich aus der Türkei abgeschobenen Today’s-Zaman-Journalisten Mahir Zeynalov gewusst zu haben – obwohl er selbst gegen diesen Strafanzeige erhoben hatte. (Foto: cihan)

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Der aserbaidschanische Journalist Mahir Zeylanov.
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„Dass er einen Tweet über mich postete, ist mir nicht bekannt”, sagte Erdoğan während eines parlamentarischen Gruppentreffens am Dienstag, als die Rede auf den Fall Zeynalov kam.

Die Behauptungen des Premierministers, er wisse nichts von Tweets des aserbaidschanischen Journalisten, stehen im Widerspruch zu der Strafanzeige, die gegen ihn wegen seines Tweets vom 25.Dezember über einen Skandal erhoben wurde, der die Türkei erschütterte. „Hier ist die Strafanzeige gegen Mahir Zeynalov von demjenigen [Erdoğan], der behauptet, nichts von den Tweets zu wissen”, kommentierte Sosyal Pencere, ein Twitter-Account mit ca. einer halben Million Followern, einen seiner Tweets, die einen Schnappschuss der Beschwerden Erdoğans enthielten.

Der erste Tweet, der als Hauptgrund für die Strafanzeige galt, handelte von einem Nachrichtenbericht über einen massiven Skandal hinsichtlich einer Operation, in die 40 Verdächtige, einschließlich des saudischen Geschäftsmannes Yasin al-Qadi, verwickelt sein sollen, welcher auf der US-Terrorfahndungsliste steht.

Regierungsnahe türkische Medien starteten eine Schmierkampagne und beschuldigten Zeynalov, er würde „Erdoğan als Beschützer der al-Qaida-Mitglieder” darstellen.

In dem zweiten Tweet teilte Zeynalov einen Nachrichtenbericht über eine Flucht von al-Qaida-Terroristen aus dem Land, nachdem die Polizei einen Überfall am 25. Dezember verhindert hatte.

Erdoğan unterstellte Zeynalov, illegal in der Türkei zu sein. Allerdings wäre es Zeynalov erlaubt, in der Türkei zu bleiben, wenn er bis zum 10.März einen verlängerten Presseausweis nachweisen konnte. Selbst wenn man ihm den Ausweis nicht hätte verlängern wollen, so hätte er immer noch das Recht gehabt, bis zum 10.März in der Türkei zu bleiben, da er bis zu diesem Zeitpunkt eine Arbeitserlaubnis und seine Aufenthaltsgenehmigung hätte vorweisen können.

Der aserbaidschanische Journalist war am vergangenen Donnerstag zur Ausreise gezwungen worden. Seitdem hält er sich mit seiner türkischen Ehefrau in seiner Heimat in Baku auf.