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„Ziegenficker“: Böhmermann drohen bis zu fünf Jahre Haft

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Er wollte darstellen, wie Satire nicht sein solle, und schlug dann komplett über die Stränge. Jan Böhmermanns Erdoğan-Schmähgedicht schlug vergangene Woche hohe Wellen und führte zu einem Telefonat zwischen Angela Merkel und Ahmet Davutoğlu.

Doch nicht nur das. Wie der Tagesspiegel berichtet, hat das Auswärtige Amt bereits vor dem Telefonat der Spitzenpolitiker eine interne juristische Prüfung veranlasst.

Das Ergebnis: Die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts könne nach Paragraph 103 des Strafgesetzbuches mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden, wenn die Beleidigung in verleumderischer Absicht erfolgt, sogar mit bis zu fünf Jahren. Böhmermann hatte den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan unter anderem als „Ziegenficker“ bezeichnet. Das ZDF zensierte das Video einen Tag nach seiner Veröffentlichung.

Voraussetzung für ein Strafverfahren gegen Böhmermann, so schreibt der Tagesspiegel weiter, wäre allerdings ein offizieller Antrag der türkischen Botschaft beim Auswärtigen Amt. Nach dem Telefonat der Kanzlerin mit dem türkischen Premier sei die Wahrscheinlichkeit gewachsen, dass die Türkei auf diesen Schritt verzichten werde, heiße es in Regierungskreisen.