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Panorama

Zwei Jahre nach Tugçes Tod: Täter kann noch nicht abgeschoben werden

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Rund zwei Jahre nach dem Tod der Studentin Tugçe ist weiter offen, ob der Täter nach Serbien abgeschoben wird. Wann es eine Entscheidung gebe, sei noch unklar, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Wiesbaden am Dienstag. Der Täter Sanel M. hatte Tugçe auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants in Offenbach Ende 2014 so heftig geschlagen, dass sie auf den Kopf fiel und wenige Tage am 26. November später starb. Sanel M. wurde deswegen vom Landgericht Darmstadt zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Wegen der angeordneten Abschiebung seien ein Eilverfahren und ein weiteres Klageverfahren anhängig, sagte die Gerichtssprecherin. Das Eilverfahren werde in der Regel innerhalb von drei bis sechs Monaten nach Aktenlage entschieden. Solange könne Sanel M., der im Gefängnis in Wiesbaden sitzt, nicht abgeschoben werden. Ob es in dem anderen Verfahren eine mündliche Verhandlung geben werde, sei noch offen. Der Ausweisungsbescheid der Behörde sei dem Anwalt des 19-jährigen Sanel zum 30. September zugestellt worden, sagte ein Sprecher der Stadt Wiesbaden.

Tuğçes Schicksal hatte bundesweit für Entsetzen und eine große Anteilnahme ausgelöst.