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Völkermord in Srebrenica: Leugnung wird bestraft

In Bosnien-Herzegowina ist die Leugnung des Völkermords von Srebrenica 1995 künftig strafbar. Ob andere Länder nachziehen, ist unklar. Die Hintergründe. Der Hohe Repräsentant der internationalen Gemeinschaft in Bosnien-Herzegowina, Valentin Inzko, verkündete die Entscheidung mehr als ein Vierteljahr

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Von dtj-online24. Juli 2021
2 Min. Lesezeit
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In Bosnien-Herzegowina ist die Leugnung des Völkermords von Srebrenica 1995 künftig strafbar. Ob andere Länder nachziehen, ist unklar. Die Hintergründe. Der Hohe Repräsentant der internationalen Gemeinschaft in Bosnien-Herzegowina, Valentin Inzko, verkündete die Entscheidung mehr als ein Vierteljahrhundert nach der Ermordung von mehr als 8.000 Menschen am Freitag in Sarajevo. Zuvor waren im Parlament jahrelang Versuche gescheitert, eine solche Regelung per Gesetz zu verankern – vor allem am Widerstand ethnisch serbischer Politiker. Die Regelung tritt am 31. Juli in Kraft. Bis zu drei Jahre Haft Demnach wird die einfache Leugnung des Völkermords mit bis zu drei Jahren Haft bestraft. Ist der Täter eine Amtsperson, kommen drei Jahre Haft hinzu und weitere drei Jahre, wenn die Tat von Drohungen und Beleidigungen begleitet wird. Auch wer Preise und öffentliche Ehrungen an verurteilte Kriegsverbrecher verleiht, muss für drei Jahre in Haft. Inzko hört zum Monatsende auf. Nachfolger des Österreichers wird der ehemalige Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU). Serbische Nationalisten leugnen Im Juli 1995 hatten Polizei und serbische Paramilitärs in Srebrenica und Umgebung 8.372 bosnische Muslime getötet. Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien sowie der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ordneten das Massaker als Völkermord ein. Serbische Nationalisten im gesamten ehemaligen Jugoslawien leugnen dies immer wieder. Das Amt des Hohen Repräsentanten wurde im Friedensabkommen von Dayton (USA) geschaffen, das den Bosnienkrieg beendete. Er soll den Wiederaufbau begleiten und unterstützen. Dazu kann er ins politische Geschehen eingreifen, Gesetze erlassen und aufheben sowie Politiker aus dem Amt entfernen. dpa/dtj

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