
Türkei: Yeneroğlu warnt vor Tod eines schwer kranken Gefangenen
Der türkische Abgeordnete Mustafa Yeneroğlu fordert aus medizinischen Gründen die Freilassung eines schwer kranken 73-Jährigen. Zugleich kritisiert er die Beweisführung in Verfahren gegen mutmaßliche Anhänger der Gülen-Bewegung.
Der unabhängige türkische Abgeordnete Mustafa Yeneroğlu hat die sofortige medizinische Behandlung des im Metris-Gefängnis von Istanbul inhaftierten Abdullah Tırpan gefordert. Zudem forderte er die umgehende Aussetzung von dessen Haftstrafe. Wie der Abgeordnete vergangene Woche bestätigte, leidet der 73-jährige an fortgeschrittenem Wundbrand am linken Bein. Er könne nicht mehr selbstständig stehen – es drohe eine Amputation.
Bankkonto und Zeitung als Beweismittel im Gülen-Verfahren
Zuvor hatte Yeneroğlu den wegen Kontakten zur Gülen-Bewegung (Eigenbezeichnung "Hizmet") inhaftierten Tırpan besucht. Trotz seines schlechten Gesundheitszustandes hatten ihm mehrere Gutachten Haftfähigkeit attestiert – zuletzt offenbar am 6. Oktober dieses Jahres. Der fünffache Vater verbüßt seit 2019 eine Haftstrafe wegen „Mitgliedschaft in einer bewaffneten terroristischen Organisation“. Er wurde zu 7 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Das türkische Kassationsgericht hatte das Urteil 2022 bestätigt.
Als „Beweise“, die das Gericht für den Tatnachweis herangezogen hatte, zählten solche, wie sie auch in mehreren anderen Verfahren dieser Art Verwendung fanden. Tırpan unterhielt ein Konto bei der mittlerweile geschlossenen Bank Asya, und er spendete an Vereine, die Hizmet nahestehen. Außerdem nahm er an religiösen Gesprächsrunden teil, abonnierte eine Zeitung und unterhielt Verbindungen zu privaten Bildungseinrichtungen der Bewegung.
Yeneroğlu kritisierte, dass damit überwiegend legale Aktivitäten als Belege für eine terroristische Zugehörigkeit herangezogen worden seien. Der in Deutschland aufgewachsene und 2019 aus der AKP ausgetretene Abgeordnete verweist auf das Urteil des Europäischer Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall Yasak gegen die Türkei.
Yeneroğlu fordert Aussetzung der Haft aus medizinischen Gründen
Der Straßburger Gerichtshof stellte dazu im Mai 2026 fest, dass diese Vorgehensweise einen Verstoß gegen das Verbot der Bestrafung ohne gesetzliche Grundlage darstelle. Die türkischen Gerichte hätten eine individuelle kriminelle Absicht des Angeklagten in angemessener Weise prüfen müssen. Das Urteil galt als wegweisend für mehrere hundert weitere „Gülen-Verfahren“.
Yeneroğlu fordert eine Anpassung von Gesetzgebung und Vollziehung und insbesondere eine Möglichkeit zur Wiederaufnahme vergleichbarer Verfahren. Im Fall Tırpan verlangt er jedoch bereits kurzfristig eine Aussetzung der Haft aus medizinischen Gründen. Er warnt, dass der 73-Jährige ohne rasche Behandlung im Gefängnis sterben könnte.
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