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Corona

An Corona gestorben: Was passiert mit den Leichen?

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Was passiert, wenn ein Familienangehöriger in Zeiten von Corona verstirbt und in der Türkei begraben will? Was passiert, wenn diese Person durch eine Corona-Infektion gestorben ist? Das DTJ beantwortet einige Fragen zum Thema.

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Turkish Cargo. Corona Muslime Tote Türkei.
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Fußballspiele können verschoben, Restaurants geschlossen werden. Doch der Tod kennt auch in Zeiten von Corona keine Pause. Wie kann ich derzeit dafür sorgen, dass der Wunsch eines verstorbenen Familienangehörigen, in der Türkei bestattet zu werden, erfüllt wird? Und was ist, wenn er oder sie gar an den Folgen des Virus stirbt?

Mit der aktuellen Corona-Pandemie ergeben sich nicht nur Einschränkungen im Alltag, sondern auch viele Fragen. Das DTJ versucht derzeit einige davon, die besonders für in Deutschland lebende Türkeistämmige relevant sind, zu beantworten und Klarheit zu schaffen.

Kürzlich haben wir über Todesfälle und Überführungen in die Türkei in Zeiten von Corona berichtet. Viele in Deutschland lebende Türkeistämmige haben den Wunsch, ihre letzte Ruhe in der Türkei zu finden. Besonders unter der ersten Generation der türkischen Gastarbeiter, die in den 1960er und 70er Jahren nach Deutschland kamen, ist die Verbundenheit mit der Heimat nach wie vor groß. Deshalb wurden und werden viele nach ihrem Tod nach wie vor in die Türkei überführt. Bislang lief das dank der zahlreich vorhandenen Bestattungsinstitutionen meist reibungslos ab. Nach dem am Donnerstag erschienenen Artikel erreichten uns einige Anfragen und der damit verbundene Wunsch, noch spezifischer zu recherchieren.

Ausnahmslos: Keine Einreise von Familienangehörigen in die Türkei möglich

In Zeiten der Corona-Pandemie hat sich aber auch hier die Prozedur geändert. Die Türkei entschied jüngst, Einreisen aus zahlreichen Ländern, darunter auch Deutschland und Österreich, zu verbieten. Dies gilt vorläufig bis zum 17. April 2020. Es ist aber nicht auszuschließen, dass diese Frist verlängert wird. Eine weitere Ausbreitung des Coronavirus soll mit dieser und weiteren Maßnahmen verhindert werden.

Damit ist bei einem Todesfall die Einreise für Familienangehörigen vorerst nicht möglich. Dabei wird es auch keine Ausnahmen geben. Diese Regelung gilt nach Informationen des DTJ auch unabhängig von der Staatsbürgerschaft. So besteht absolut keine Möglichkeit für eine Einreise von Familienangehörigen. Die Leichen sollen in der Türkei von den dortigen Familienangehörigen oder Bekannten „abgenommen“ und zu ihrer letzten Ruhestätte geleitet werden.

In einer Erklärung der Ditib-Beerdigungshilfe heißt es, dass die Überführungen in die Türkei von nun an lediglich über den Frankfurter Flughafen mit Frachtflugzeugen der Turkish Airlines (Turkish Cargo) stattfinden werden. Regionale Dienstleister von Ditib würden die Verstorbenen zum Frankfurter Flughafen bringen.

Nachweise über Todesursache nötig

Bei einem Tod im Zusammenhang mit dem Coronavirus sollten die Leichen nach einer ersten Entscheidung des Wissenschaftsrats der türkischen Regierung nicht in die Türkei gebracht werden. Diese Maßnahme wurde nach verschärften Regelungen der internationalen Luftverkehrsvereinigung IATA getroffen. Zafer Sırakaya, ein Abgeordneter der Regierungspartei AKP, schrieb am Samstag auf Twitter, dass nach nachdrücklichen Forderungen von in Deutschland lebenden Türken diese Entscheidung revidiert werde. Man habe Gespräche mit den zuständigen Ministern geführt und sehr bald werde die Entscheidung auf der Webseite der Turkish Airlines zu lesen sein, so Sırakaya, der in Deutschland aufgewachsen ist und eine Zeit lang Vorsitzender der AKP-Lobby-Organisation UETD, heute UID, war. Die Voraussetzungen für das Ausfliegen dieser Leichen werde der Wissenschaftsbeirat festlegen.

Insgesamt hat die Turkish Cargo, die Frachtabteilung der Turkish Airlines, weitreichende Maßnahmen getroffen, um die Coronakrise zu bewältigen und den im Ausland gestorbenen Türken die letzte Ehre zu erweisen.

Komplizierte Prozedur wegen Corona

Durch die derzeitige Ausnahmesituation ist die Angelegenheit der Bestattungen insgesamt komplizierter geworden. Adem Doğan ist Geschäftsführer der muslimischen Bestattungsfirma „FULL Bestattungshilfe“ aus Dortmund. Doğan hat derzeit nach eigenen Angaben viel mehr zu tun als sonst. Nicht aber, weil die Zahl der Todesopfer gestiegen, sondern die Prozedur bei Bestattungen beziehungsweise Überführungen in die Türkei viel komplizierter geworden sei. „Wir müssen jetzt den Konsulaten Belege darüber vorlegen, aus denen hervorgeht, dass die Gestorbenen nicht mit dem Coronavirus infiziert waren“, sagt der erfahrene Bestatter. Wenn dieser Nachweis nicht erbracht werde, dürften die Leichen nicht in die Türkei. Falls die Entscheidung, Corona-infizierte Tote nicht in die Türkei auszufliegen, revidiert werden sollte, würde sich dieser bürokratische Aufwand erübrigen.

Viele entscheiden sich für eine Bestattung in Deutschland

Doğan ist aber derzeit auch mit vielen Bestattungen innerhalb Deutschlands beschäftigt. Viele Hinterbliebene entscheiden sich jetzt um: „Da viele nicht mitfliegen dürfen, entscheiden sie sich für eine Bestattung ihrer Angehörigen in Deutschland“, so Doğan. Die Hinterbliebenen hätten in einigen Städten aber auch die Gelegenheit, ihre Toten für einige Monate in Kühlräumen lagern zu lassen. Das würde zwar muslimischen Bräuchen widersprechen, doch durch die Ausnahmesituation könnten das einige Muslime tatsächlich in Anspruch nehmen.

In Deutschland dürfen Tote nach wie vor normal beerdigt werden, doch es gelten Einschränkungen beziehungsweise strengen Auflagen, die sich regional unterscheiden. Meist wird die Zahl der Gäste eingeschränkt und besondere Maßnahmen für den Schutz vor einer Infektion der Gäste ergriffen.

Da die Situation im Allgemeinen dynamisch ist, können sich Abläufe in den nächsten Tagen und Wochen noch ändern. Es lohnt sich in jedem Fall, sich bei einem Todesfall gut zu informieren und Kontakt zu mehreren Bestattungsunternehmen aufzunehmen.

Lesen Sie hier mehr zu muslimischen Bestattungen in Deutschland.

Muslime in Deutschland: Auch im Tod ein Teil dieses Landes

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