Gesellschaft
Tödliches Versagen und viele offene Fragen in Hanau
Monströse Morde, tödliche Versäumnisse, lückenhafte Aufklärung: Zwölf Monate nach dem Anschlag von Hanau plagen die Hinterbliebenen weiterhin viele offene Fragen. DTJ-Online beleuchtet die Hintergründe.
Mercedes Kierpacz (35), Ferhat Unvar (22), Sedat Gürbüz (30), Gökhan Gültekin (37), Hamza Kurtović (22), Kaloyan Velkov (33), Vili Viorel Păun (23), Said Nesar Hashemi (21), Fatih Saraçoğlu (34) und Gabriele Rathjen (72) – sie alle sind tot. Ermordet von einem fanatischen Rassisten, mitten in Deutschland, am 19. Februar 2020. Das sind die traurigen Fakten. Die Hintergründe der Tat bleiben weiter im Dunkeln.
Ein Jahr nach dem rassistischen Anschlag von Hanau sind viele Fragen bis heute offen. Warum liefen mehrere Notrufe eines der Opfer, der den Täter stellen wollte, ins Leere? Warum konnte der Täter ungehindert von einem zum anderen Tatort und danach noch nach Hause fahren? Wieso war der Notausgang an einem der Tatorte verriegelt? Und warum wurden und werden die Angehörigen der Opfer von den Behörden diskriminiert? Fragen über Fragen.
DTJ-Online beleuchtet die Hintergründe der Tat – und die Arbeit der Ermittlungsbehörden. Es zeichnet sich ein Bild von tödlichen Versäumnissen, einer lückenhaften Aufklärung und systematischem Rassismus.
Warum liefen die Notrufe eines der Opfer ins Leere?
In der Tatnacht funktionierten offenbar die einfachsten Dinge nicht – zum Beispiel der Notruf 110. Denn eines der Opfer, Vili Viorel Păun, verfolgte den Attentäter mit seinem Auto vom ersten zum zweiten Tatort und versuchte ihn zu stellen. Indizien sprechen dafür, dass er während der kurzen Fahrt mehrmals den Notruf 110 wählte – vergeblich.
Das Notruf-Telefon war nicht erreichbar. Wenige Sekunden nach seinem letzten Anrufversuch hatte der Attentäter den 23-jährigen Păun entdeckt. Es folgten: sieben Schüsse. Drei trafen ihn in den Kopf und den Körper. Was für die Behörden eine technische Unzulänglichkeit war, kostete den jungen Mann sein Leben.
Warum konnte der Täter ungehindert von einem zum anderen Tatort und danach nach Hause fahren?
Vielerorts sind Polizeiwachen nachts unterbesetzt. Das ist nicht nur in Hessen so. Dass es keine Weiterleitung gab, ist indes unüblich. Die Autofahrt des Attentäters wirft aber noch eine weitere Frage auf: Wie konnte der Täter mit seinem Auto ungestört vom ersten Tatort in der Hanauer Innenstadt zum zweiten Tatort, der im Stadtteil Kesselstadt liegt, und zu seinem Wohnhaus fahren?
Normalerweise werden mobile Täter schnell gestoppt. Für ein solches Szenario gibt es eigens bereitstehende Einsatzkräfte, detaillierte Modellplanungen und regelmäßig stattfindende Übungen der Sicherheitsbehörden. Mindestens einer der Notrufe wurde von der Hanauer Polizeiwache angenommen und verarbeitet. Dennoch kam für die Opfer jede Hilfe zu spät.
Wieso war der Notausgang an einem der Tatorte verriegelt?
Apropos Hilfe: Der Notausgang eines der Tatorte und ein weiterer Ausgang waren zur Tatzeit verschlossen. Zwar soll Augenzeugen zufolge allen Gästen bewusst gewesen sein, dass die beiden Türen seit Jahren geschlossen waren. Dennoch hat das auch mit der Hanauer Polizei zu tun. Einer Anzeige der Hinterbliebenen zufolge gäbe es Anhaltspunkte, dass Polizisten von dem zugebauten Fluchtweg und dem verschlossenen Notausgang wussten. Sie sollen es sogar begrüßt haben, um bei Razzien Fluchtmöglichkeiten einschränken zu können.
Die Polizei Südhessen ließ durch einen Sprecher verlautbaren: „Durch die Polizei ergeht niemals eine Weisung oder Aufforderung, Notausgänge zu verschließen oder auf andere Weise zu versperren.“ Wer auch immer die Schuld daran trägt, die Frage steht im Raum, ob der verschlossene Notausgang Menschenleben kostete.
Wieso konnte der Attentäter die Morde überhaupt begehen?
Zumindest spielte er dem Attentäter in die Hände. Der 42-jährige Hanauer wurde bereits vor der Tat auffällig. Im Internet warf er mit Verschwörungstheorien um sich, aus seiner rechsextremistischen Haltung machte er auch vor Arbeitskolleg:innen keinen Hehl. Seinen Hass auf Bürger:innen mit Migrationsbiographie trug er offen zur Schau. Für die Sicherheitsbehörden blieb er ein Unbekannter. Angeblich.
Sie hätten ihn dennoch viel früher stoppen können. Sein menschenverachtendes Manifest war zwei Wochen vor der Tat online, das Bekennervideo über eine Woche. Der Täter kam also mitnichten aus dem Nichts, wie die Ermittlungsbehörden nach der Tat verlautbaren ließen.
Ein weiteres Detail steht sinnbildlich für die vielen Versäumnisse, die direkt zu der Tatnacht führten: Der Täter, der die deutsche Nationalmannschaft wegen der „Ausländer“ darin ablehnte, fiel bereits als Jugendlicher psychisch auf. Dennoch durfte er seit 2002 legal Waffen besitzen. Seit 2012 war er Mitglied im Frankfurter Schützenverein „Diana Bergen-Enkheim“. Dort nahm er regelmäßig zwei- bis dreimal in der Woche an Schießtrainings teil. Seit 2014 war er Mitglied der „Königlich Privilegierten Hauptschützengesellschaft München 1406“.
Warum sich in den Vereinen niemand für seine psychische Vorgeschichte interessierte, ist nicht bekannt. Und noch viel wichtiger: Die Waffenbehörde überprüfte bei Ausstellung einer Waffenbesitzkarte 2013 nicht, ob bei dem Attentäter eine psychische Störung vorlag. Auch die Frage, warum die Behörde nicht beim Gesundheitsamt nachfragte, bleibt vorerst unbeantwortet.
Warum werden die Angehörigen der Opfer von den Behörden diskriminiert?
Kommen wir zu den Hinterbliebenen: Während die Familien der Opfer von Hanau bei der Polizei vorstellig werden mussten und gewarnt wurden, keine Straftaten gegen Angehörige des Täters zu vergehen, stellt der Vater des Rechtsterroristen seit April 2020 rassistische Anzeigen. Darin vertritt er das wirre Gedankengut seines Sohnes, fordert die Tatwaffe zurück und inszeniert seinen Sohn als Opfer einer Verschwörung.
Der 73-Jährige wohnt, nach einem kurzen Aufenthalt in einer Psychiatrie, mittlerweile wieder in seinem Haus unweit des zweiten Tatorts im Stadtteil Hanau-Kesselstadt. In Sichtweite lebt die Familie eines Opfers. Sie erfuhr erst durch Recherchen des „Spiegels“ von den Anzeigen des Vaters. Statt die Opferfamilien über die rassistischen Äußerungen des Rentners zu informieren, zogen die Behörden es vor, die Hinterbliebenen unter Generalverdacht zu stellen. Für viele Angehörige ist diese Diskriminierung blanker Hohn.
Wie so häufig zeigt sich auch bei den Umständen der Tat von Hanau und den Ermittlungen dazu: Im Kontext rechtsextremistischer Gewalttaten mehren sich die behördlichen Versäumnisse und häufen sich die Unstimmigkeiten bei den Ermittlungen. Das war beim NSU-Komplex so und ließ sich auch beim Fall Walter Lübcke (CDU) beobachten. Ganz zu schweigen von Solingen, Mölln und Rostock-Lichtenhagen.
Die Pannen der Polizei und der Ermittlungsbehörden kosten Menschenleben. Immer und immer wieder.