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Corona

Bestattungen in Zeiten von Corona: Wie Verstorbene derzeit in die Türkei gebracht werden

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Der Coronavirus hat das Leben in aller Welt auf den Kopf gestellt. So auch in Deutschland. Grenzen zu Nachbarländern wurden geschlossen, Events wurden verboten und viele weitere Maßnahmen wurden von der Bundes- und den jeweiligen Landesregierungen getroffen.

Ebenso hat die Türkei viele Maßnahmen ergriffen, zum Teil sogar vor Deutschland. Die drastischste Maßnahme war das Einreiseverbot aus inzwischen 20 Ländern. Fast 10.000 Pilger, die zuletzt von einer Umrah-Reise aus Saudi-Arabien zurückkehrten, wurden für eine 14-tägige Quarantäne in unterschiedlichen Schüler- und Studentenheimen untergebracht. Am Dienstag verschärfte die Türkei die Maßnahmen noch einmal.

Ein Einreiseverbot war unumgänglich. Allerdings bringt das auch Fragen mit sich. Die behördlichen Aussagen waren vor allem anfangs unklar, wodurch sich viele neue Fragen ergaben. Das DTJ versucht derzeit einige davon, die besonders für in Deutschland lebende Türkeistämmige relevant sind, zu beantworten und Klarheit zu schaffen.

Corona und der Todesfall: Was ist mit den Überführungen von Verstorbenen in die Türkei?

In diesem Beitrag geht es um Todesfälle und Überführungen in die Türkei. Denn die gibt es natürlich auch in Zeiten wie diesen. Die Türkei entschied jüngst, Einreisen aus zahlreichen Ländern, darunter auch Deutschland und Österreich, zu verbieten. Dies gilt vorläufig bis zum 17. April 2020. Es ist aber nicht auszuschließen, dass diese Frist verlängert wird.

Eine wichtige Frage für in Deutschland lebende Türkeistämmige ist jene nach der Überführung von in Deutschland verstorbenen Familienangehörigen in Zeiten von Corona. Viele Menschen der ersten und zweiten Generation, die als Gastarbeiter nach Deutschland kamen, bevorzugen es, ihre letzte Ruhe in der Türkei zu finden. Deshalb zahlen viele auch in sogenannte Bestattungsfonds (cenaze fonu) ein. Für ihre eigene Beerdigung in der Türkei treten viele der Deutschtürken schon zu Lebzeiten diesen Fonds bei und zahlen eine jährliche Summe an Beiträgen ein. Nach dem Tod greifen die Bestattungsunternehmen dann auf diese Fonds zurück und übernehmen sämtliche Überführungskosten in die Türkei.

Einen solchen Service bietet beispielsweise der größte muslimische Dachverband Ditib an. Die Ditib-Beerdigungshilfe gibt es bereits seit 1992. Zu normalen Zeiten hatte dieser Service eine gängige Praxis. Meist lief alles reibungslos ab. In Zeiten der Coronavirus-Krise hat sich aber auch das geändert.

Familienangehörige von Verstorbenen dürfen nicht mit in die Türkei!

In einer Erklärung der Ditib-Beerdigungshilfe heißt es, dass die Überführungen in die Türkei von nun an lediglich über den Frankfurter Flughafen mit Frachtflugzeugen der Turkish Airlines, Turkish Cargo, stattfinden werden. Regionale Dienstleister von Ditib würden die Verstorbenen zum Frankfurter Flughafen bringen.

Die Familien bzw. einzelne Angehörige werden aufgrund der aktualisierten Einreisebestimmungen nicht mitfliegen dürfen. Die Ditib-Beerdigungshilfe stellt klar: „Die Frachtflugzeuge werden auf keinen Fall Passagiere mitnehmen.“ In der Türkei sollen die Verstorbenen dann für das weitere Prozedere von dortigen Familienangehörigen oder Nahestehenden begleitet werden.

Die Informationen zu den Bestattungen sollen entsprechend der Maßnahmen möglichst schnell auf der Webseite der Ditib-Beerdigungshilfe cenazefonu.eu veröffentlicht werden.

Türkiye cenaze corona korona

Screenshot: cenazefonu.eu/duyuru
(Stand: 18.03.2020 12:00 Uhr)