Film/Kultur/Religion
Böhmermanns «Schmähkritik» über Erdoğan bleibt verboten
Satiriker Böhmermann gegen das türkische Staatsoberhaupt Erdogan: Ein Schmähgedicht über den Präsidenten hatte vor rund drei Jahren einen diplomatischen Eklat sowie ein Gerichtsverfahren ausgelöst.
Ein Großteil des Gedichtes «Schmähkritik» von TV-Satiriker Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan bleibt verboten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies eine Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil des OLG Hamburg zurück. Gewisse Passagen des Gedichtes enthalten schwere herabsetzende und sexuell anzügliche Bemerkungen. Aus diesem Grund dürfen sie weiterhin nicht wiederholt werden. Der BGH-Beschluss wurde am Mittwoch veröffentlicht (Az.: VI ZR 231/18). Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg rechtskräftig.
Die Richter hatten im Mai vergangenen Jahres bekräftigt, dass die meisten Zeilen der «Schmähkritik» allein dem Angriff auf die «personale Würde» Erdoğans dienten. Deswegen seien sie rechtswidrig. Zuvor hatte dies auch das Landgericht Hamburg so gesehen und auf Antrag des türkischen Staatsoberhauptes eine einstweilige Verfügung erlassen.
Erdoğan hatte sich erfolgreich gewehrt
Der TV-Satiriker hatte das Gedicht am 31. März 2016 in seiner Sendung «Neo Magazin Royale» vorgelesen. Dies wurde auf ZDFneo ausgestrahlt und ging im Internet viral. Darin wird der türkische Staatspräsident unter anderem mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht. Der Regierungschef wehrte sich dagegen erfolgreich. Mit seinem Antrag, das Gedicht komplett verbieten zu lassen, scheiterte er jedoch. Das juristische Gezerre betraf auch Kanzlerin Merkel, nachdem Jan Böhmermann wiederum sie verklagte.
Nach dem OLG-Urteil 2018 hatte Jan Böhmermanns Anwalt Christian Schertz angekündigt, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Am Mittwoch war Schertz für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Auch Erdoğans Rechtsanwalt Mustafa Kaplan äußerte sich nicht.
(dpa/dtj)