Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot PKK-naher Einrichtungen

Spread the loveDas Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot zweier kurdischer Firmen als Teilorganisationen der PKK bestätigt. Das Gericht in Leipzig sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der Mezopotamien-Verlag und die Musikfirma MIR personell, finanziell und organisatorisch mit der verbotenen PKK verflochten waren. Das Bundesinnenministerium hatte beide Einrichtungen 2019 nach Vereinsgesetz verboten. Die Firmen klagten … Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot PKK-naher Einrichtungen weiterlesen