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Gesellschaft

Extra-Kontrolle wegen Hautfarbe oder Kopftuch: EuGH sieht Diskriminierung

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Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Menschen gestärkt, die sich wegen ihrer Hautfarbe oder ethnischer Zugehörigkeit diskriminiert fühlen.

Zu einem Fall aus Schweden stellten die obersten EU-Richter am Donnerstag klar, dass die Betroffenen das Recht haben, eine mögliche Diskriminierung gerichtlich prüfen zu lassen.

Im konkreten Fall geht es um einen aus Chile stammenden Mann, der in Schweden lebt. Er war 2015 bei einem Inlandsflug der schwedischen Airline Braathens einer zusätzlichen Sicherheitskontrolle unterzogen worden. Als Grund nimmt er an, man habe ihn für einen arabischen Muslim gehalten. Er verklagte die Fluglinie wegen Diskriminierung auf umgerechnet etwa 1000 Euro Schadenersatz. Das Unternehmen bestritt die Diskriminierung, erklärte sich aber zur Zahlung bereit, um „guten Willen“ zu zeigen und ein langes Verfahren zu vermeiden.

Schwedische Regel nicht zulässig

Das zuständige schwedische Gericht erster Instanz verurteilte die Fluglinie daraufhin zur Zahlung, wies aber Anträge zur Feststellung einer Diskriminierung ab. Die Richter beriefen sich auf schwedisches Verfahrensrecht: Nach der Anerkenntnis der Zahlung durch die Fluggesellschaft sei das Gericht verpflichtet, den Rechtsstreit ohne Prüfung der etwaigen Diskriminierung zu entscheiden. Der EuGH entschied nun, eine solche nationale Klausel verstoße gegen EU-Recht.

Zweck der Anti-Diskriminierungs-Richtlinie der EU sei die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung. Dafür bräuchten Opfer einer Diskriminierung wirksamen gerichtlichen Schutz. Nicht zulässig sei deshalb eine nationale Regel, die eine Prüfung der etwaigen Diskriminierung verhindere. Die Zahlung eines Geldbetrags reiche nicht aus, um den gerichtlichen Rechtsschutz zu gewährleisten.

dpa/dtj

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