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Menschenrechte

Fall Kavala: Europarat fordert erneut Freilassung

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Im Fall des in der Türkei inhaftierten Intellektuellen und Kulturförderers Osman Kavala dringt der Europarat auf eine sofortige Freilassung. Er ist trotz Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte immer noch in Haft.

In einer am Freitag veröffentlichten Zwischenresolution appellierte das Ministerkomitee nachdrücklich an die Türkei, ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vom Dezember 2019 umzusetzen. Das Gericht entschied damals, dass es nicht ausreichend Gründe für Osman Kavalas Haft gebe.

Kavala, der seit mehr als drei Jahren inhaftiert ist, war im Februar zunächst von dem Vorwurf eines Umsturzversuchs im Zusammenhang mit den Istanbuler Gezi-Protesten von 2013 freigesprochen worden. Er blieb aber wegen eines neuerlichen Haftbefehls inhaftiert. Am 18. Dezember muss sich Kavala erneut vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm in der zweiten Anklageschrift erneut einen Umsturzversuch sowie politische und militärische Spionage im Zusammenhang mit den regierungskritischen Gezi-Protesten und dem Putschversuch vom Juli 2016 vor.

Verfassungsgericht vertagt Entscheidung

Wegen der andauernden Haft hatte sich Kavala an das türkische Verfassungsgericht gewandt. Der Europarat kritisierte auch, dass das Gericht eine Entscheidung in dem Fall verschoben hatte.

Der Europarat hat seinen Sitz im französischen Straßburg. Er kümmert sich gemeinsam mit dem EGMR um den Schutz der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten. Beide sind keine Organe der Europäischen Union. Das Ministerkomitee des Europarats überwacht die Umsetzung von Urteilen des Gerichtshofs.

Sanktionen möglich

Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) schrieb im Jahr 2018 einen Bericht, worin anhand von drei Fallbeispielen aus Russland, Großbritannien und Aserbaidschan analysiert wird, wie die verschiedenen Organe des Europarates die Umsetzung der EGMR-Urteile überwachen und, falls nötig, durchsetzen. „Trotz des Fehlens eigentlicher Zwangsmaßnahmen ist das System der Vollzugsüberwachung dennoch insgesamt recht erfolgreich“, urteilen die Experten. Durch Beharrlichkeit und kompromisslose Mechanismen würden die meisten Urteile am Ende dennoch umgesetzt.

Auch der türkische Diplomat und ehemalige Richter am EGMR Rıza Türmen schrieb neulich auf dem türkischen Newsportal T24, dass der Rat diesmal nach einer eigens berufenen außerordentlichen Sitzung die Freilassung gefordert habe. Der Türkei drohten schlussendlich weitere Sanktionen, falls das Urteil nicht umgesetzt werde.

dtj/dpa

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