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Gebetsruf in Köln: Moscheen interessiert, aber noch ohne Antrag

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Bei der Stadt Köln sind auch nach drei Wochen noch keine Anträge auf eine Genehmigung von Gebetsrufen eingegangen. Zehn Moscheegemeinden haben nach Angaben der Stadt mittlerweile Interesse bekundet und immerhin Informationen eingeholt.

Muezzin-Rufe können in Köln seit dem 8. Oktober beantragt werden. Sofern der Antrag genehmigt wird, können Moscheegemeinden ihre Gläubigen zum mittäglichen Freitagsgebet rufen. Der Gebetsruf darf nur in der Zeit zwischen 12.00 und 15.00 Uhr und für die Dauer von maximal fünf Minuten erfolgen.

Die Lautstärke wird je nach Lage der Moschee festgelegt. Außerdem muss die jeweilige Moscheegemeinde die Nachbarschaft frühzeitig mit Flyern informieren und eine Ansprechperson benennen, die Fragen beantworten oder Beschwerden entgegennehmen kann. In vielen anderen Städten in Deutschland ist der Gebetsruf seit teilweise mehreren Jahren bereits erlaubt.

Unterstützung durch die evangelische Gemeinde

Die Stadt Köln verweist bei ihrer Initiative auf die im Grundgesetz verbriefte Freiheit der Religionsausübung. Während in christlichen Kirchen die Glocken läuteten, um die Gläubigen zum Gottesdienst zu rufen, seien es in den Moscheen muslimischer Glaubensgemeinschaften die Rufe des Muezzins, die diesen Zweck erfüllten.

In der Debatte um den Muezzin-Ruf in Köln hat der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche (EKD) in einem Interview Sympathien für das Modellprojekt gezeigt. Selbstverständlich habe Glockengeläut in der westlichen Kultur bisher einen anderen Stellenwert als der Muezzin-Ruf, sagte Heinrich Bedford-Strohm dem „Mannheimer Morgen“ (Samstagsausgabe). „Aber gleichzeitig sind wir eine Kultur, die sich weiterentwickelt“, so der EKD-Ratsvorsitzende weiter. Deswegen müsse der interreligiöse Dialog intensiviert werden.

„Vor Ort“ klären

Er führte weiter aus: „Dass Muslime hier leben, dass sie auch ihre Religion ausüben, und nicht nur im privaten Kämmerlein, gehört für mich zu einer demokratischen Gesellschaft.“ Gleichzeitig sei das Christentum die hier gewachsene Kultur.

„Jetzt sind wir in einem Findungsprozess, wie man die Tatsache, dass Muslime hier ihren Glauben auch leben dürfen, vor Ort gestaltet.“ Allerdings betonte Bedford-Strohm, dass es sich dabei jeweils um eine Frage handele, die „sehr stark vor Ort“ geklärt werden müsse, da es ganz unterschiedliche Kulturen interreligiösen Dialogs gebe.

dpa/dtj

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