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Gesellschaft

IGMG: Auch die Kopftuchverbote müssen aufgehoben werden

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Die kürzlichen Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes zur Religionsfreiheit lassen keinen Raum mehr für Schikanemaßnahmen wie Kopftuchverbote im Öffentlichen Dienst. Die IGMG fordert die Politik auf, endlich zu reagieren. (Foto: zaman)

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IGMG: Auch die Kopftuchverbote müssen aufgehoben werden
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Einen wichtigen Teilerfolg im Kampf um die Religionsfreiheit in Europa stellt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall einer britischen Fluglinienangestellten dar. Diese hat kürzlich erfolgreich ihr Recht erkämpft, während der Arbeit ein Schmuckkreuz tragen zu dürfen.

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in Straßburg gab, wie die österreichische Nachrichtenagentur „kathpress“ berichtete, am Dienstag einer britischen Klägerin Recht, der das Kreuz-Tragen während der Arbeit verboten worden war. Die britische Justiz hatte die Klage im Jahr 2010 abgelehnt. Bei der Klägerin handelt es sich um Nadia Eweida, die aus einer koptischen Familie stammt.

Der Gerichtshof hatte entschieden, das Argument der Fluggesellschaft „British Airways”, das Tragen eines Schmuckkreuzes beeinträchtige das Image der Firma, sei nicht ausreichend. Zur Begründung führten die Richter an, dass die Fluglinie auch Gläubigen anderer Religionen gestatte, während der Arbeitszeit religiöse Kleidung wie etwa einen Turban zu tragen; auch diese Symbole hätten offensichtlich keine negativen Auswirkungen auf die Marke „British Airways” gehabt.

Religionsfreiheit gilt auch am Arbeitsplatz

Der Gerichtshof argumentierte, das Recht auf freie Religionsausübung müsse zwar grundsätzlich geschützt werden; es sei aber abzuwägen, ob die Rechte anderer dadurch beeinträchtigt würden. Im Fall einer Krankenschwester, die ebenfalls gegen das Verbot eines Schmuckkreuzes geklagt hatte, hatte der EGMR hingegen die Klage mit der Begründung abgewiesen, das Argument des Arbeitgebers, der Frau aus hygienischen Gründen das Tragen eines Kreuzes bei der Krankenpflege zu verbieten, wiege stärker als der Schutz der Religionsfreiheit.

Die Islamische Gemeinschaft Milli Görüş (IGMG) nahm diese Rechtsprechung zum Anlass, Konsequenzen daraus auch mit Blick auf die Situation in Deutschland zu ziehen. „Es ist Zeit, die gesetzlichen Kopftuchverbote abzuschaffen. Diese kommen vielen muslimischen Frauen einem Berufsverbot gleich“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der Gemeinschaft, Mustafa Yeneroğlu, anlässlich des Urteils.

Weiter betonte Yeneroğlu: „Das Urteil des EGMR ist unmissverständlich: Religiöse Symbole am Arbeitsplatz sind grundsätzlich erlaubt, solange davon keine Gefährdung ausgeht oder der Beruf es erfordert. Irrelevant ist, ob es sich dabei um ein christliches Kreuz, ein Davidstern oder um ein muslimisches Kopftuch handelt. Damit haben die Richter ein klares Zeichen gegen Diskriminierung und zugunsten der Religionsfreiheit gesetzt.“

Daran hätten sich nun auch Bundesländer zu orientieren, die mit gesetzlichen Regelungen dafür gesorgt hätten, dass Frauen mit Kopftuch vom öffentlichen Dienst weitestgehend ausgeschlossen würden. Seit dem Inkrafttreten dieser Gesetze häufen sich, wie Yeneroğlu unterstrich, in der Privatwirtschaft Diskriminierungsfälle von muslimischen Frauen, die aufgrund des Kopftuchs abgewiesen werden.

Keine Potenziale vergraulen!

‚Was der Staat darf, darf ich auch‘, sei die verbreitete Meinung vieler Arbeitgeber, wenn sie eine Bewerberin mit Kopftuch ablehnen und so gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen, wie auch ein Fall aus Berlin jüngst gezeigt habe. Zahlreiche Erhebungen und Felduntersuchungen zeigen, dass das keine Einzelfälle sind. Dass ausgerechnet der Staat hier als schlechtes Beispiel vorangehe, sei aus vielerlei Gründen unerklärlich, so Yeneroğlu.

Nicht nur, weil wir uns nicht leisten können, dass Potenziale vergrault werden, sondern auch aus integrationspolitischer Sicht. „Tausende junge, gut ausgebildete muslimische Mädchen, die in Deutschland groß und heimisch geworden seien, würden auf diese Weise vom Arbeitsleben ausgeschlossen und in das soziale Abseits gedrängt. Wenn die betroffenen Landesregierungen es ernst mit der Integration meinen, nehmen sie den Richterspruch aus Straßburg zum Anlass und schaffen ihre ausgrenzenden Gesetze ab“, betonte der IGMG-Sprecher.