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Politik

Inhaftierte Journalisten: Türkei zu Strafzahlungen verurteilt

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In der Türkei sind weiterhin 174 hinter Gittern. Laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zumindest einige von ihnen zu unrecht. Deshalb hat das Gericht die Türkei bei acht Klagenden zu je 16.000 Euro Schadensersatzzahlung verurteilt.

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Demonstration vor Journalisten-Prozess in der Türkei
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In der Türkei sind weiterhin 174 Journalisten hinter Gittern. Laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zumindest einige von ihnen zu unrecht. Deshalb hat das Gericht das Land im Fall von acht Klagenden zu je 16.000 Euro Schadensersatz verurteilt.

Acht Journalisten und Mitarbeiter der regierungskritischen türkischen Zeitung „Cumhuriyet“ sind nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte lediglich auf Grundlage von Spekulationen festgenommen worden. Die vorliegenden Fakten gegen die Betroffenen hätten keinen begründeten Verdacht zugelassen, hieß es in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.

Die Festnahme und fortlaufende Inhaftierung vor dem Prozess habe demnach das Recht auf Freiheit von Ex-Chefredakteur Murat Sabuncu, Ex-Herausgeber Akın Atalay, Anwalt Bülent Utku, Karikaturist Musa Kart und weiteren verletzt. Weil sie unrechtmäßig gewesen sei, habe die Inhaftierung vor Prozessbeginn auch ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Die Türkei soll den Klagenden je 16.000 Euro zahlen.

In einem international aufmerksam verfolgten Prozess waren im April 2018 in der Türkei insgesamt 13 Ex-Mitarbeiter der „Cumhuriyet“ zu Strafen zwischen zweieinhalb und zehn Jahren Haft wegen Terrorvorwürfen verurteilt worden. Den Journalisten wurde Propaganda für die Gülen-Bewegung sowie die Terrororganisation PKK vorgeworfen. Doch die Vorwürfe sind für viele Beobachter und Experten allein schon deshalb zweifelhaft, weil die „Cumhuriyet“ als laizistisches Medium gilt und nie Sympathien zur Gülen-Bewegung pflegte. Auch die Richter in Straßburg sahen keine handfesten Beweise für die kuriosen Verdächtigungen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam kümmern sie sich um den Schutz und die Umsetzung der Menschenrechte in 47 Staaten. Das Menschenrechtsgericht ist kein Gericht der Europäischen Union.

Schon im September vergangenen Jahres hatte das hohe Berufungsgericht in der Türkei Strafen gegen die ehemaligen „Cumhuriyet“-Mitarbeiter aufgehoben und die Freilassung der meisten Betroffenen angeordnet, die zu dem Zeitpunkt im Gefängnis saßen.

174 Journalisten in der Türkei inhaftiert

Allerdings widersetzte sich ein untergeordnetes Gericht mehr als zwei Monate später dem Urteil des Berufungsgerichts und hielt an den Haftstrafen von zwölf ehemaligen „Cumhuriyet“-Mitarbeitern fest. Lediglich der Journalist Kadri Gürsel wurde freigesprochen, eine Ausreisesperre gegen ihn zudem aufgehoben.

Nach wie vor sitzen in der Türkei laut der in Schweden ansässigen türkischen Menschenrechtsorganisation „Stockholm Center for Freedom“ (SCF) 174 Journalisten in der Türkei hinter Gittern. Davon läuft, laut SCF, bei 93 von ihnen weiterhin der Gerichtsprozess. In der aktuellen Liste von „Reporter ohne Grenzen“ befindet sich die Türkei auf Platz 154 von 180.

Insbesondere nach dem gescheiterten Putschversuch vom 15. Juli 2016 wurde der Druck auf kritische Medien in der Türkei erhöht. Viele Journalisten warten seit Jahren auf ihre Urteile. Andere flüchteten ins Ausland.

dtj/dpa

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