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Panorama

Käsestreit zwischen Zypern und Bulgarien landet vor Gericht

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Zwischen dem zyprischen Grillkäse und einem ähnlichen Produkt aus Bulgarien besteht nach Einschätzung des EU-Gerichts keine Verwechslungsgefahr. 

Damit wies das Gericht bereits zum zweiten Mal eine Klage der zyprischen Halloumi-Hersteller ab. Das erste Urteil hatte der höher gestellte Europäische Gerichtshof (EuGH) im März 2020 jedoch aufgehoben. Die höchsten EU-Richter forderten eine eingehendere Prüfung, ob sich die Produkte trotz unterschiedlicher Namen nicht doch ähneln. Konkret geht es um den bulgarischen Grillkäse „Bbqloumi“. Die Halloumi-Hersteller aus Zypern sehen ihre Marke durch den Rivalen seit Jahren verletzt.

Die „Stiftung zum Schutz des traditionellen zyprischen Käses namens Halloumi“ hatte sich deshalb zunächst beim EU-Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) über das bulgarische Produkt beschwert. Weil das Amt den Widerspruch zurückwies, klagte die Halloumi-Stiftung vor dem EU-Gericht. Dieses gab dem EUIPO Recht, woraufhin der Verband Rechtsmittel gegen das Urteil einlegte.

Keine Verwechslungsgefahr

Der bulgarische Grillkäse „Bbqloumi“. Foto: Screenshot aus der Akten der EuGH.

Der EuGH erklärte schließlich, die Richter der ersten Instanz hätten eingehender prüfen und verschiedene Aspekte – auch über den nicht so ähnlich klingenden Namen hinaus – bewerten müssen. Die Oberrichter verwiesen den Fall zurück an das EU-Gericht. Dies stellt nun klar: Auch nach der neuerlichen Prüfung sieht es keine Verwechslungsgefahr mit der Käse-Konkurrenz. Doch der Käse-Streit ist damit nicht zwangsläufig gegessen. Die Halloumi-Hersteller können das Urteil erneut vor dem EuGH anfechten.

CETA fast blockiert

Im August drohten EU-Abgeordnete aus Zypern, das neue europäisch-kanadische Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zu blockieren, da sie Halloumi-Käse darin nicht ausreichend geschützt sahen. Der Käse wird traditionell aus Schaf- und Ziegenmilch hergestellt und schmeckt sehr würzig. Die feste Konsistenz des Käses bleibt auch beim Braten und Grillen erhalten. Halloumi gilt als eines der Nationalgerichte Zyperns, wird aber auch in Griechenland, der Türkei und dem Libanon gern gegessen.

Ein Urteil zum Geschmack der beiden Käsemarken gaben die Richter in dem Rechtsstreit bisher übrigens nicht ab.

dtj/dpa

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