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Gesellschaft

Mit diesen Maßnahmen will die Bundesregierung Rassismus bekämpfen

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Kampf gegen Rechtsexremismus: Der Maßnahmenkatalog der Bundesregierung gegen Rassismus und Antisemitismus greift wichtige Forderungen auf. Bei den juristischen Konsequenzen rechter Straftaten müsste Berlin ebenfalls nachbessern. Doch die Bundesregierung bleibt vage.

Mehr Schutz und Hilfe für Betroffene, Änderungen im Strafrecht und mehr Forschung: Zur Bekämpfung von Rassismus hat ein Kabinettsausschuss der Bundesregierung ein Maßnahmenpaket vorgelegt. Berlin nennt es ein „klares Signal gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ und in vielen Punkten sind die beschlossenen Maßnahmen tatsächlich ein Fortschritt.

So sollen die 89 Einzelprojekte ein stärkeres Bewusstsein für Rassismus in der Zivilgesellschaft schaffen, mehr Prävention leisten, Betroffene von Diskriminierung stärker schützen und eine plurale Gesellschaft werben. Das Paket umfasst auch ein Demokratiefördergesetz, das Anti-Extremismus-Projekten eine dauerhafte Finanzierung sichern soll.

1,1 Milliarden Euro für den Kampf gegen Rechts

Eingerichtet wurde der Ausschuss nach dem rassistischen Anschlag in Hanau vom Februar 2020, bei dem zehn Menschen ums Leben kamen und dem darauf folgenden öffentlichen Druck. Insgesamt macht die Bundesregierung in den kommenden Jahren für die Arbeit gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus 1,1 Milliarden Euro locker. Ob das viele Geld wirklich helfen wird, das bleibt abzuwarten.

Messbare Zielsetzungen, Zeitrahmen und Eckpunkte zu ihrer Ausgestaltung lassen viele der Maßnahmen vermissen. Viele Punkte im vorgelegten Papier sind als Absichtserklärungen formuliert. Ob deren Umsetzung wirklich konsequent durchgeführt wird, ist nicht klar. Entscheidend wird auch sein, wie Berlin die Bundesländer in diese Umsetzung einbezieht. Ein großer Teil der Verantwortung kommt nämlich ihnen zu.

Straftaten nur selten juristisch verfolgt

Das Paket sieht außerdem eine Studie zum Alltagsrassismus in Zivilgesellschaft, Unternehmen und öffentlichen Institutionen sowie ein Forschungsprojekt zur Untersuchung des Polizeialltags vor. Ein Fortschritt. Denn um die Studie wurde in den Vergangenheit stark gerungen (DTJ-Online berichtete).

Opfer- und Anti-Rassimus-Verbände begrüßen das Paket. Die Amadeu-Antonio-Stiftung hielt der Bundesregierung zu Gute, dass der Maßnahmenkatalog „zentrale Forderungen“ aufgreife, die zivilgesellschaftliche Gruppen dem Kabinettsausschuss vorgetragen hätten. Sie kritisierte aber auch: „Viele Ankündigungen bleiben vage.“

Der Einwand ist nicht unberechtigt. Hinzu kommt: Es mangelt an konkreten Maßnahmen zur Verfolgung rechtsextremer Straftaten. Rassistische und antisemitische Straftäter werden noch immer viel zu selten juristisch belangt. Die Strafverfolgung ist seit Jahren unbefriedigend.

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