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Gesellschaft

Mehr Geld für Moscheen: Verfassungsschützer fordert Gleichbehandlung

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Der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz in Thüringen, Stephan Kramer, hat im Kampf gegen Islamismus eine stärkere staatliche Unterstützung für muslimische Verbände und Moscheegemeinden in Deutschland gefordert.

„Solange wir das nicht ermöglichen, haben wir keinen Partner auf der anderen Seite
und können auch lohnenswerte Strukturen nicht fördern, mit dem Ergebnis, dass sich die Gemeinden die finanzielle Unterstützung woanders holen“, sagte er der „Rheinischen Post“.

„Wenn der Islam zur Bundesrepublik gehört – und ich sage, ja, er gehört dazu – dann muss man ihm dieselben Möglichkeiten bieten wie anderen Religionsgemeinschaften“, erklärte Kramer. „Man macht sich als deutscher Staat einen schlanken Fuß, wenn man andere bezahlen lässt – etwa bei Ditib, bei der Imam-Ausbildung, bei Aufbau und Versorgung von Gemeinden.“ Ditib ist der größte Islam-Verband in Deutschland und der deutsche Ableger der türkischen Religionsbehörde Diyanet.

Kritik an Maßnahmenkatalog

Innenpolitiker der Union im Bundestag hatten einen Maßnahmenkatalog vorgelegt, mit dem verhindert werden soll, dass Islamisten in Deutschland Raum gewinnen. Er sieht etwa vor, die Kompetenzen der Verfassungsschutzbehörden in diesem Bereich erweitert werden. Kramer meinte dazu: „Bevor wir mit Verfassungsschutz-Kompetenzen anfangen, um Islamisten und Fundamentalisten zu bekämpfen, müssen wir erst einmal bei der Frage andocken, wie wir verhindern können, dass sich Muslime, die in der Bundesrepublik sind, hier radikalisieren.“

Der Präsident des bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Burkhard Körner, warnte vor der Gefahr nicht gewaltorientierter Islamisten, sogenannter Legalisten. „Ihr Bestreben ist es, durch Manipulation und Ideologisierung langfristig eine Umformung des demokratischen Rechtsstaats in einen islamischen Staat zu erreichen“, sagte Körner der „Rheinischen Post“. Sie verfolgten ihre extremistischen Ziele mit politischen Mitteln innerhalb der bestehenden Rechtsordnung. Die von ihnen ausgehende Gefahr werde häufig unterschätzt.

dpa/dtj

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