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Kolumnen

NSU-Prozess: Schweigen statt stören

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Der NSU-Prozess geht heute weiter. Die Plädoyers der Nebenkläger haben begonnen. Beate Zschäpes Verteidiger versuchen, ihre Ausführungen zu stören. Sie sollten schweigen. 

Von STEFAN KREITEWOLF

Es läuft wieder – das Verfahren gegen die mutmaßliche Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) – zwar stockend, aber es läuft. Mittlerweile sind sechs Jahre vergangen, seitdem sich der sogenannte NSU am 4. November 2011 selbst enttarnte. Nach 392 Verhandlungstagen (!) geht es am Dienstag nun endlich weiter.

Monatelang hatte sich das Strafverfahren zuletzt verzögert. Ende September musste das Gericht für zwei Wochen eine Zwangspause einlegen. Danach ging es im Oktober einen halben Tag weiter, um direkt wieder drei Wochen zu unterbrechen. Der Grund: Beate Zschäpes Verteidiger und die ihrer Mitangeklagten hatten das Fortkommen immer wieder verhindert – mit Befangenheitsanträgen gegen den souverän auftretenden Vorsitzenden Richter Manfred Götzl.

Das ist durchaus legitim, wenn auch für alle Geschädigten des sogenannten NSU schmerzhaft. Die Opfer und ihre Angehörigen wollen Gerechtigkeit, müssen aber nun seit Jahren dem juristischen Hickhack vor dem Oberlandesgericht München tatenlos zusehen. Und die Angst vor einem Platzen des Prozesses sitzt ihnen wie ein Schreckgespenst immer im Nacken.

Unwürdig und schlechter Stil

Ein Funken Hoffnung gab es zuletzt. Die Plädoyers der Nebenkläger konnten am 387. Verhandlungstag (!) beginnen. Die Opfer haben nun das Ende vor Augen. Dennoch ist kein Abschluss des Mammutprozesses in Sicht. Prozessbeobachter erwarten in den kommenden Monaten rund 50 Plädoyers von Nebenklägern.

Eigentlich sollten die Verteidiger der Angeklagten nun schweigen. Doch sie tun es nicht. Als der Opferanwalt Mehmet Daimagueler in seinem Plädoyer vor dem Gericht die Rolle von institutionellem Rassismus für das Verfahren erklären wollte, hielten das Zschäpes Anwälte für unpassend und „sachfremd“.

Nachdem Zschäpes Anwälte selbst ausführlich ihre Plädoyers und Beweggründe darlegen durften, sollte es selbstverständlich sein, nun ihnen zuzuhören. Die Familien sollten ihre Sicht der Dinge endlich darstellen dürfen. Doch so ist es leider nicht. Gerade in einem Verfahren, in dem die Familien und Opfer jahrelang verleumdet und missachtet wurden, ist das mehr als schlechter Stil, nämlich unwürdig.

Heute wollen die Witwe und die Tochter des im April 2006 ermordeten Mehmet Kubasik plädieren. Die Verteidiger von Zschäpe, Ralf Wohlleben und den anderen Angeklagten sollten schweigen – am

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