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Politik

Mammutprozess in München: Türkische Kommunisten zu Haftstrafen verurteilt

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Im Gerichtsaal werden sie mit Applaus begrüßt, draußen demonstrieren Unterstützer. Nach mehr als vier Jahren ist der Mammutprozess gegen zehn türkische Kommunisten zu Ende gegangen.

Das Oberlandesgericht München hat zehn türkische Kommunisten wegen Mitgliedschaft in einer in der Türkei als Terrorgruppe eingestuften Organisation zu teils langen Haftstrafen verurteilt. Nach mehr als vierjähriger Verhandlungsdauer kam das Gericht am Dienstag zu dem Schluss, dass die Angeklagten für die Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML) Mitglieder geworben, Veranstaltungen organisiert und Geld beschafft hatten.

Die neun Männer und eine Frau türkischer sowie kurdischer Abstammung mussten sich seit Juni 2016 wegen der Unterstützung einer terroristischen ausländischen Vereinigung im Ausland verantworten. Wie damals demonstrierten auch zum Urteil vor dem Gericht Anhänger der Angeklagten, die sich selbst als Freiheitskämpfer sehen. Im Gericht begrüßten Anhänger die Angeklagten mit Klatschen.

Den Hauptangeklagten verurteilte das Gericht unter Vorsitz von Manfred Dauster zu sechseinhalb Jahren Haft wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Es blieb damit nur nur wenig unter der Forderung der Bundesanwaltschaft von sechs Jahren und neun Monaten. Die übrigen bekamen Strafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten und fünf Jahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland.

TKP/ML: In der Türkei Terrororganisation, in Deutschland unter Beobachtung

Die in den 1970er Jahren gegründete und in Gruppen zersplitterte TKP/ML führt in der Türkei einen teils blutigen Kampf gegen den Staat. Vier Kinder starben, als ein Sprengsatz in einer Garage hochging, in der sie spielten – der Anschlag galt einem lokalen Mandatsträger.

In Deutschland beobachtet der Verfassungsschutz die TKP/ML. Allerdings ist sie nicht verboten. Die Anklagebehörde blieb auch nach rund 270 Verhandlungstagen im Kern bei ihrem Vorwurf, sie hatte für alle Angeklagten mehrjährige Haftstrafen von mindestens dreieinhalb Haft verlangt.

Die Anwälte hingegen beantragten Freisprüche beziehungsweise die Einstellung des Verfahrens. Sie kritisierten, die Beweise, dass es eine terroristische Vereinigung gebe, entstammten Akten der türkischen Polizei. Die deutsche Justiz mache sich zur Handlangerin des türkischen Staates. Das Verfahren hätte auch deshalb eingestellt werden müssen, weil der türkische Staat kein Schutzgut im Sinne des Strafgesetzparagrafen 129 b sei, sagte Anwalt Alexander Hoffmann vor dem Urteil.

Die Unterstützung einer ausländischen Terrorgruppe wurde nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in Deutschland mit diesem Paragrafen strafbar.

dpa

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