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Gesellschaft

BSBD: Muslimische Seelsorger in Gefängnissen sollen auch Deutsch sprechen

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In NRW sind aktuell 18 Prozent der knapp 16.000 Gefängnisinsassen Muslime. Dennoch gibt es dort keine hauptberuflichen muslimischen Seelsorger. Das Land will dieses Problem nun lösen. Dazu erstellt das Justizministerium ein 5-Punkte-Programm.

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In NRW sind aktuell 18 Prozent der knapp 16.000 Gefängnisinsassen Muslime. Dennoch gibt es dort keine hauptberuflichen muslimischen Seelsorger - noch nicht.
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NRW prüft die Einstellung von muslimischen Seelsorgern. Dies gab NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) am Dienstag auf der Landespressekonferenz in Düsseldorf bekannt. Kutschaty will damit einer salafistischen Radikalisierung in den Gefängnissen vorbeugen, auch wenn es aktuell dafür keine Anhaltspunkte gäbe, sei es „wichtig bereits jetzt handlungsfähig zu sein.“

Demnach will Kutschaty ein 5-Punkte-Programm vorstellen, bei dem die bundesweite Zusammenarbeit gestärkt, Schulungs-und Fortbildungsangebote der Vollzugsmitarbeiter sowie die religiöse Betreuung von muslimischen Gefangenen ausgebaut werden soll. Außerdem plane die Landesregierung ein Forschungsprojekt zur Radikalisierung im Justizvollzug.

Nach dem 5-Punkte-Programm möchte Kutschaty auch mehr Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Justizdienst einstellen. Wer fremde Sprachen spreche und andere Kulturen besser verstehe, könne frühzeitig Entwicklungen erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten. Dazu habe die Landesregierung in den letzten Jahren schon gute Erfahrungen gemacht, so Kutschaty.

Betreuung, gestützt auf freiheitlich-demokratischer Grundordnung

Der Justizminister weiter: „Ich freue mich über alle Bewerberinnen und Bewerber, die über einen Zuwanderungshintergrund verfügen und in der Justiz arbeiten wollen. Dies ist eine ausdrückliche Einladung an alle, sich auch persönlich bei uns einzubringen. Sie sind herzlich willkommen!“

Aktuell stehe man im Kontakt mit dem Koordinationsrat der Muslime (KRM), der die vier größten Verbände (DITIB (Türkisch Islamische Union – Dachverband), Islamrat, VIKZ (Verband der Islamischen Kulturzentren) und ZMD (Zentralrat der Muslime) vertritt. Mit Hilfe dieser Gruppen will die Landesregierung eine religiöse Betreuung muslimischer Gefangener sicherstellen, die auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung erfolge.

Aktuell arbeiten Muslime nur ehrenamtlich in Gefängnissen

Die Grundlage für das 5-Punkte-Programm war ein Aufruf der Landtagsfraktionen von SPD und Grünen in diesem Feld ein umfassendes Handlungskonzept zur Bekämpfung des gewaltbereiten verfassungsfeindlichen Salafismus vorzulegen. Aktuell arbeiten ca. 90 christliche Seelsorger in den nordrhein-westfälischen Gefängnissen, die vom Land bezahlt werden. Eine entsprechende Möglichkeit wird nun für muslimische Imame geprüft.

Momentan arbeiten Muslime als Seelsorger nur auf ehrenamtlicher Basis. Interessenten könnten einen Antrag hierfür beispielsweise beim Katholischen Gefängnisverein e.V. stellen. Anschließend erfolgt eine Prüfung des Antragstellers durch den Verfassungsschutz. Dennoch bleibt das Risiko bestehen, dass radikale dort tätig sind. Das Angebot für muslimische Insassen dürfe sich „nicht nur auf das Freitagsgebet beschränken“, so Kutschaty. Nach dem Minister müsse das Ziel „eine religiöse Betreuung muslimischer Gefangener sicherzustellen, die auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erfolgt“sein.

Die Opposition in NRW kritisiert die Landesregierung allerdings. Die Landesregierung unterschätze die Salafismus-Gefahr in Gefängnissen, so die CDU. Der Landesvorsitzende des Bunds der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) Peter Brock ist zudem der Ansicht, dass in Gefängnissen tätige Imame nur deutsch sprechen sollen. Für die Bediensteten sei schwer zu erkennen, was vermittelt würde. Bereits im Rahmen der Diskussionen um das österreichische Islamgesetz war in Deutschland zuletzt gefordert worden, dass die hier tätigen Imame auf Deutsch predigen sollten.

Der Kreis der Düsseldorfer Muslime kritisierte die Forderung des BSBD-Vorsitzenden. In einem offenen Brief warf der KDDM Brock vor, die Situation in der Justizvollzugsanstalt nicht ausreichend zu kennen. Der KDDM stelle seit „ca. anderthalb Jahren einen muslimischen Seelsorger, der ehrenamtlich dienstags (religiöse Unterweisung) und freitags (das zentrale Freitagsgebet) leitet“, zur Verfügung. Aufgrund der Heterogenität der Gefangenen und um der Transparenz willen sei die Kommunikationssprache Deutsch, so der KDDM. Außerdem würden die Freitagspredigten dem Kontaktbeamten in der Justizvollzugsanstalt zur Prüfung vorgelegt.

Auch in anderen Bundesländern wird derzeit diskutiert, ob religiöse Institutionen größeren Einfluss bei der Betreuung von Gefangenen erhalten sollte. In einem Vortrag Anfang des Jahres forderte beispielsweise ein Referatsleiter im Stuttgarter Justizministerium, religiöse Gemeinschaften stärker im Jugendstrafvollzug einzubinden. Im Ländle haben sich bislang vor allem evangelikale Exponenten dafür gemeldet.