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Gesellschaft

Türkei: Religionsamt zahlt Stromrechnungen für Kirche

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Durch die Erweiterung der gesetzlichen Grundlagen für den Moscheebau auf nichtislamische Gebetsstätten 2003 wurde ein erster Schritt gesetzt, um auch Kirchen- und Synagogengemeinden mehr Rechtssicherheit zu geben. (Foto: aa)

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Türkei: Religionsamt zahlt Stromrechnungen für Kirche
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Der stellvertretende Premierminister Bekir Bozdağ gab kürzlich Auskunft über die Zahl der aktiv genutzten Religionsstätten nichtislamischer Glaubensbekenntnisse in der Türkei: So befinden sich nach seinen Angaben derzeit 349 Kirchen und 38 Synagogen im Land. Davon seien 140 römisch-katholische Kirchen, 58 aramäische und 52 armenische Kirchen in aktiver Nutzung. Zusätzlich bestehen 260 Gebetshäuser, die von etwa 165 Stiftungen verwaltet werden.

Interkultureller Dialog mit katholischer Kirche

Während einer Diskussionsveranstaltung zwischen dem Verein „ Zentrum für interkulturellen Dialog Mersin“ (MEKADIM) und der Privatuniversität Toros wurde Pastor Hanri Leylek von einem Teilnehmer nach den Einkünften der Kirchenmitarbeiter und der Finanzierung für die katholische Kirche in Mersin befragt. Leylek erwidert, dass jede Kirche die Auflage erfüllen muss, finanziell unabhängig zu sein. Auch zwischen den Kirchen gibt es keine gegenseitige finanzielle Unterstützung – weder vom Vatikan noch aus Frankreich oder Italien. Die Finanzierung erfolgt aus einer eigenen Stiftung und Läden und Arbeitsstätten, die zur Kirche gehören.

„Die Einkünfte, die wir aus jenen Geschäften und aus unserer Arbeit ziehen, sichern unsere Existenz und decken auch die Kosten der Kirche. Wir sind drei Geistliche, die für ihre Arbeit keinen Lohn bekommen, das ist ein Ehrenamt. Alles, was wir verdienen, wird in einer Kasse gesammelt, wovon wir alle Ausgaben tätigen. Ich selbst bin Archäologe und gleichzeitig arbeite ich als Touristenführer“, sagt Leylek.

Als Ausnahme benennt der Pastor etwaige Reparaturmaßnahmen an der Kirche oder außergewöhnlich hohe Kosten, die sie selbst nicht tragen oder erwirtschaften können. In diesem Fall wird ein Antrag zur finanziellen Unterstützung an die Zentrale in Istanbul gesendet. Oftmals versuche diese, wenn möglich, das Anliegen als Projekt anzunehmen oder es wird für einen späteren Zeitpunkt eingeplant.

EU-Integrationsplan und Anerkennung aller Gebetshäuser

Im Rahmen des Integrationsplans der Europäischen Union hat die Türkei bereits im Jahre 2003 ihre gesetzlichen Bestimmungen zum Bau von Moscheen auf Gebetshäuser erweitert. Somit ist der Bau von Kirchen, Synagogen oder anderen Gebetshäusern gesetzlich erlaubt. Seit der Gründung der Türkei im Jahre 1923 ist die Religion unter der Kontrolle des Staates, also untergeordnet, so dass es in jeder Provinz ein Amt für Religionsangelegenheiten (Müftülük) gibt.

Generell werden die Kosten für Strom und Wasser selbst getragen. Leylek räumt ein, dass die Kosten für Strom seit einigen Jahren vom Amt für Religionsangelegenheiten (Müftülük) bezahlt werden. Das ist ein großer Schritt zur Gleichstellung unter dem interreligiösen Aspekt, der in der Türkei verfolgt wird. Seit der gesetzlichen Änderung und der Anerkennung als Gebetshaus werden die Rechnungen monatlich zur Entlastung an das Amt weitergeleitet.