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Corona

Urlaub in der Türkei: Was jetzt zu beachten ist

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Muss ich bei meiner Rückreise aus der Türkei in Quarantäne?
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Die Urlaubssaison steht an. Wie schon 2020 sind die Regelungen für Reisen auch in diesem Jahr sehr undurchsichtig und wechselhaft. Wir fassen die meist gestellten Fragen bezüglich einer Türkei-Reise in diesem Beitrag zusammen und suchen nach Antworten. 

„Brauche ich für meinen Türkei-Urlaub einen PCR-Test oder reicht ein kostenloser Bürgertest aus?“ „Muss ich bei meiner Rückreise in Quarantäne?“ Die Urlaubssaison steht an. Damit einhergehend kommen wieder vermehrt Fragen zu Türkei-Reisen auf. In dem Wirrwarr um die sich ständig verändernden Corona-Regelungen kann man schnell mal den Durchblick verlieren.

In unserer Corona-FAQ finden Sie Antworten auf einige wichtigen Fragen, die sich Reisende und Urlaubsreife derzeit stellen (Stand: 23.06.2021):

Besteht weiterhin eine Reisewarnung für Reisen in die Türkei? 

Das Auswärtige Amt warnt weiterhin „vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die gesamte Türkei“.

Warum wird die Türkei weiterhin als Risikogebiet eingestuft, obwohl die Zahl der Neuinfektionen sinkt? 

Das Auswärtige Amt stuft die Türkei weiterhin als einfaches Risikogebiet ein, weil die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage überschreitet.

Ich werde in die Türkei verreisen. Brauche ich dafür einen kostenpflichtigen PCR-Test? 

Reisende aus Deutschland (ab sechs Jahren) müssen bei der Einreise eines der folgenden Dokumente vorlegen können:

  • Ergebnis eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden)
  • Ergebnis eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden vor Ankunft)
  • amtlicher Nachweis einer vollständigen Impfung (mindestens 14 Tage vor Ankunft)
  • amtliche Dokumentation einer Genesung von einer COVID-19-Infektion (nicht älter als sechs Monate)

Sie können also auch mit einem kostenlosen Bürgertest einreisen. Dieser darf aber im Gegensatz zum kostenpflichtigen PCR-Test nicht vor mehr als 48 Stunden vor der Ankunft durchgeführt worden sein.

Welche weiteren Dokumente brauche ich für die Einreise in die Türkei noch?

Neben einem Ausweis beziehungsweise Reisepass und dem Corona-Test müssen alle Flugreisenden über sechs Jahren innerhalb von 72 Stunden vor der Reise ein elektronisches Formular des türkischen Gesundheitsministeriums ausfüllen. Das Formular wird in der Regel schon beim Check-in in Deutschland und später dann nochmal bei der Einreise in der Türkei kontrolliert. Nach dem Ausfüllen des Formulars bekommen Reisende einen sogenannten Genehmigungscode, „HES-Code“ genannt. Dieser muss bei eventuellen Kontrollen im Land vorgezeigt werden. Klicken Sie hier, um das Formular aufzurufen.

Welche besonderen Corona-Regelungen innerhalb der Türkei gibt es?

In der Türkei gilt vorerst bis zum 1. Juli 2021 wochentags eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr des Folgetags. Am Sonntag gilt die Ausgangssperre durchgängig jeweils von Samstag, 22 Uhr bis Montag, 5 Uhr. Allerdings sind ausländische Touristen von diesen Ausgangssperren ausgenommen.

Haben Restaurants und Cafés in der Türkei geöffnet?

Gastronomiebetriebe sind montags bis freitags bis 21 Uhr geöffnet. Danach wird aber weiterhin Lieferservice angeboten.

Gilt in der Türkei die Maskenpflicht?

Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Eine soziale Distanz (mindestens drei Schritte Abstand) wird eingefordert.

Je nach Infektionslage können die jeweiligen Gouverneursämter zusätzliche Maßnahmen anordnen.

Brauche ich für meine Rückreise aus der Türkei nach Deutschland einen Corona-Test?

Reisende müssen vor der Rückkehr nach Deutschland auf eigene Kosten einen Corona-Test in der Türkei machen. Dieser Test darf maximal 48 Stunden alt sein (bei PCR-Test höchstens 72 Stunden). Falls dieser Test positiv ausfallen sollte, müssen sich die Personen sofort in der Türkei in Quarantäne begeben und können vorerst nicht nach Deutschland zurückreisen.

Der negative Corona-Test muss übrigens schon beim Check-In vorgelegt werden.

Muss bei der Rückkehr nach Deutschland ebenfalls ein Formular ausgefüllt werden?

Ja. Vor dem Grenzübertritt nach Deutschland muss eine digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt werden.

Gibt es Ausnahmeregelungen?

Ja, es gibt Ausnahmeregelungen für Kinder unter sechs Jahren sowie vollständig Geimpfte und Genesene. Allerdings muss ein Nachweis über die Testung, Impfung oder Genesung vorgelegt werden.

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Hinweis der Redaktion: Die Regelungen verändern sich stetig. Die aktuellsten Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.

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