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Politik

Wissenschaftlicher Bundestags-Dienst: Operation Olivenzweig zweifelhaft

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Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat Zweifel daran, dass die türkische Militäroffensive «Operation Olivenzweig» gegen die YPG im nordsyrischen Afrin mit dem Völkerrecht vereinbar ist. In einer dem ARD-Studio Istanbul vorliegenden völkerrechtlichen Bewertung des Dienstes heißt es, die türkische Regierung bleibe «den konkreten Beweis für das Vorliegen eines das Selbstverteidigungsrecht auslösenden bewaffneten Angriffs schuldig», wie tagesschau.de am Donnerstag berichtete. Artikel 51 der UN-Charta räumt das Recht auf Selbstverteidigung «im Fall eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen» ein.

Die Türkei beruft sich bei ihrer «Operation Olivenzweig» gegen die YPG in der Region Afrin auf das Recht zur Selbstverteidigung. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages schreibt: «Worin genau der bewaffnete Angriff bestehen soll, der ein Selbstverteidigungsrecht der Türkei ausgelöst hat, lässt sich nach Sichtung der Faktenlage nicht eindeutig klären.» Den Nato-Bündnispartnern würde es nun obliegen, das Mitglied Türkei aufzufordern, triftige Beweise vorzulegen «und von einer Weiterverfolgung der militärstrategischen Ziele in Nordsyrien Abstand zu nehmen».

Seit Beginn der Offensive: Türkei soll 3055 «Terroristen neutralisiert»  haben

Die Regierung in Ankara stuft die YPG wegen ihrer Verbindungen zur PKK als Terrororganisation ein, die die angrenzende Türkei bedroht. Die türkischen Streitkräfte teilten am Donnerstag mit, seit Beginn der Offensive am 20. Januar seien 3055 «Terroristen neutralisiert» worden. Die Analyse des wissenschaftlichen Dienstes wurde nach ARD-Angaben auf Anfrage des Linke-Abgeordneten Alexander Neu erstellt.

dpa/dtj