Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot PKK-naher Einrichtungen
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot zweier kurdischer Firmen als Teilorganisationen der PKK bestätigt. Das Gericht in Leipzig sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der Mezopotamien-Verlag und die Musikfirma MIR personell, finanziell und organisatorisch mit der verbotenen PKK verflochten waren. Das Bundesinnenministerium hatte beide Einrichtungen 2019 nach Vereinsgesetz verboten. Die Firmen klagten dagegen. Die … Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot PKK-naher Einrichtungen weiterlesen
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