Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot PKK-naher Einrichtungen

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot zweier kurdischer Firmen als Teilorganisationen der PKK bestätigt. Das Gericht in Leipzig sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der Mezopotamien-Verlag und die Musikfirma MIR personell, finanziell und organisatorisch mit der verbotenen PKK verflochten waren. Das Bundesinnenministerium hatte beide Einrichtungen 2019 nach Vereinsgesetz verboten. Die Firmen klagten dagegen. Die … Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot PKK-naher Einrichtungen weiterlesen