Das Bundesverfassungsgericht gab in einem Beschluss der Verfassungsbeschwerde eines Türken teilweise statt. Es habe «ernsthafte Anhaltspunkte für eine Foltergefahr» gegeben, die nicht hinreichend geprüft worden seien.
Der Ausnahmezustand in der Türkei dauert nun seit mehr als einem Jahr an. Seitdem wurden knapp 54.000 Menschen verhaftet, weil die türkische Regierung vermutet, dass diese...