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Politik

Bundesverfassungsgericht: Behörden müssen vor Abschiebung Folterverdacht in der Türkei genau prüfen

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Das Bundesverfassungsgericht gab in einem Beschluss der Verfassungsbeschwerde eines Türken teilweise statt. Es habe «ernsthafte Anhaltspunkte für eine Foltergefahr» gegeben, die nicht hinreichend geprüft worden seien.

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Vor der Abschiebung eines verurteilten Islamisten in seine Heimat müssen zuständige Behörden und Gerichte sich vergewissern, dass dem Betroffenen dort keine Folter oder unmenschliche Haftbedingungen drohen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab damit in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss der Verfassungsbeschwerde eines Türken teilweise statt (Az.: 2 BvR 2259/17). Es habe «ernsthafte Anhaltspunkte für eine Foltergefahr» gegeben, die nicht hinreichend geprüft worden seien. Außerdem hätte gegebenenfalls die Zusicherung in der Türkei eingeholt werden müssen, dass der Mann nach seiner Rückkehr dort rechtsstaatlich behandelt werden würde.

Verwaltungsgericht muss neu über den Fall entscheiden

Der in Deutschland geborene und aufgewachsene Mann war 2015 vom Kammergericht Berlin zu dreineinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung der Richter hatte er sich salafistischen Kreisen angeschlossen und die Terrororganisation Junud al-Sham unter anderem mit erheblichen Geldsummen unterstützt. Als er abgeschoben werden sollte, legte er Beschwerde dagegen ein und beantragte Asyl, weil ihm in der Türkei ein Strafverfahren drohe – vergeblich. Er hatte unter anderem ein Schreiben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International vorgelegt, in dem es hieß, dass in Gefängnissen sitzende türkische Terrorverdächtige dort schwer misshandelt worden seien.

Diese Sachverhalte seien nicht ausreichend beachtet worden, befanden nun die obersten Richter in Karlsruhe. Das zuständige Verwaltungsgericht muss neu über den Fall entscheiden.

In der Türkei gibt es immer wieder Aufrufe zu Folter von Kritikern. So geschehen beispielsweise durch Cem Kücük, einem regierungsnahen Journalisten der türkischen Tageszeitung . Kücük hatte in einer Fernsehtalkshow ausführlich erzählt, wie manche Häftlinge in türkischen Gefängnissen gefoltert werden sollten, damit sie „endlich reden“.  Hier ein Ausschnitt aus Kücüks Rede: „Schau mal, unser Staatsanwalt amch das so: „Lieber Fuat, herzlich willkommen. Was ist dein Vor- und Nachname? Wo warst du tätig? FETÖ-Anhänger… Hast du diese Tat ausgeübt? Nein. Warst Du in den Ermittlungen vom 17. und 25. Dezember involviert? Nein. Junge..! Es gibt ja wohl auch andere Methoden jemanden zum Sprechen zu bringen! Lass ihn doch mal von den Füßen aus dem Fenster raushängen…! Lass mich dir Mal eine MOSSAD-Methode erklären. Es steht in dem „Agenten“ Buch von Gidion Thomas. Er möchte jemanden, beispielsweise einen Palästinenser, Jordanier oder Ägypter als Agent rekrutieren. Aber das gelingt ihm nicht. Der Mann akzeptiert nicht sein Agent zu werden. Dann fragt ihn nochmal. Er lehnt wieder ab. Daraufhin geht er zu seiner Familie und tötet einfach ein Familienmitglied. Er tut es trotzdem nicht und noch ein Familienmitglied stirbt. Danach ist er dazu gezwungen… Er hat auf diese Weise unzählige Agenten! Der Palästinenser muss um sein Leben bangen. Klar ist Israel ein Mörderstaat, aber das ist was anderes. Ich erzähle dir von der Methode. CIA: Was ist denn bitte Guantanamo? Sprich doch einfach… War ist dieses Schwarze Loch in Warschau? Auch bekannt als die Dunkel Schatten. Es gibt diese Handtuch-Technik zum Beispiel. Sie tun das Handtuch aufs Gesicht und schütten Wasser drauf und erstickt ihn. So viele Dinge. Mensch, probier doch auch viele Dinge aus!“

Innenminister ermutigt Drogenhändlern Füße zu brechen

Eine Aussage des türkischen Innenministers sorgte in den letzten Wochen ebenfalls für viel Wirbel. Innenminister Süleyman Soylu sagte in einer Ansprache zu Polizisten gesagt:  «Sie können mich tadeln und kritisieren so viel sie nur wollen, aber wenn sie einen Drogenhändler sehen und ein Polizist diesem Drogenhändler nicht die Füße bricht, dann hat er seine Arbeit nicht getan.» Weiter sagte Soylu, egal was ein Sicherheitsbeamter mit einem Drogenhändler tue, «die Verantwortung liegt bei mir».

DTJ arbeitet Folterfälle in Videoreihe auf 

Das DTJ berichtet in der Reihe „Die Stimme der Folter“ über solche Fälle in der Türkei. 

 

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