Seehofer greift durch: Zwei PKK-Verlage in Deutschland verboten!

Foto: Archiv Polizisten führen am 04.11.2017 in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) einen randalierenden Demonstranten ab. Bei der Kurden-Demonstration in Düsseldorf ist es am Samstag zu Zusammenstößen mit der Polizei gekommen, nachdem zahlreiche Teilnehmer verbotene Fahnen mit dem Abbild des PKK-Anführers Abdullah Öcalan gezeigt hatten. Beamte seien mit Fahnenstöcken attackiert worden und hätten daraufhin Pfefferspray eingesetzt, sagte eine Polizeisprecherin. Die beiden Demonstrationszüge seien von der Polizei wegen der verbotenen Fahnen gestoppt worden. Foto: Marcel Kusch/dpa
Innenminister Horst Seehofer (CSU) zieht Konsequenzen aus den Durchsuchungen von Geschäftsräumen zweier Verlage. Das teilte das Bundesinnenministerium am Dienstag mit. Seit Dienstagmorgen laufen Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.
Dabei wurden die „Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH“ und die „MIR Multimedia GmbH“ als Teilorganisationen der 1993 in Deutschland verbotenen Terrororganisation PKK verboten und aufgelöst. In einer Pressemitteilung schrieb das Bundesinnenministerium: „Nach einer vorangegangenen Durchsuchung der Geschäftsräume hat sich der Verdacht bestätigt, dass der Geschäftsbetrieb beider Vereinigungen allein der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK dient. Unter dem Tarnmantel als Verlagsbetriebe kommen sämtliche betriebswirtschaftlichen Aktivitäten ausschließlich der PKK zugute. Mit ihrem wirtschaftlichen Ertrag werden die Aktionsmöglichkeiten der Terrororganisation in Deutschland und Europa nachhaltig gestärkt. Damit werden die Wirkungen des PKK-Verbots systematisch ausgehöhlt.“
Über 70 Urteile gegen Funktionsträger der PKK in Deutschland seit 1992
Der Generalbundesanwalt (GBA) hat bislang 180 Ermittlungsverfahren mit diesem Bezug geführt. Seit 1992 sind auf Anklage des GBA durch die Oberlandesgerichte gegen Funktionsträger der PKK in Deutschland über 70 Urteile ergangen, mit denen mehr als 90 Angeklagte verurteilt wurden.
Darüber hinaus haben die Verbotsbehörden des Bundes und der Länder seit 1993 die PKK selbst und weitere 52 ihr zuzurechnende Organisationen verboten. Das BMI hat zuletzt 2008 den PKK-Fernsehsender Roj-TV mit einem Betätigungsverbot für Deutschland belegt.