Das Bundesverfassungsgericht gab in einem Beschluss der Verfassungsbeschwerde eines Türken teilweise statt. Es habe «ernsthafte Anhaltspunkte für eine Foltergefahr» gegeben, die nicht hinreichend geprüft worden seien.
Auch der Anteil derjenigen, die nicht abgewiesen werden, lag im September so hoch wie nie in den vergangenen zwei Jahren und erheblich höher als noch im...