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Kultur/Religion

Blogger in Mauretanien droht Todesstrafe wegen Kritik an Regierung

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Im Fall eines von der Todesstrafe bedrohten Bloggers in Mauretanien hat sich die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) zu Wort gemeldet. Statt die Demokratisierung voranzutreiben, schränke Mauretanien die Meinungs- und Religionsfreiheit ein, wie Direktor-GfbV Ulrich Delius am Montag in Göttingen sagte. Die geplante Verschärfung des Blasphemie-Paragraphen begünstige Willkür und Missbrauch in dem nordwestafrikanischen Staat.

Die mauretanische Regierung hatte den Angaben zufolge Ende vergangener Woche eine Gesetzesreform verabschiedet, wonach Apostasie und Blasphemie, der Abfall vom islamischen Glauben sowie Gotteslästerung, mit der Todesstrafe geahndet werden sollen. Die Todesstrafe gelte auch, wenn sich der Angeklagte für sein Handeln entschuldige. Bislang sieht das Gesetz laut GfbV die Todesstrafe nur vor, wenn der Beschuldigte keine Reue zeigt. Die Gesetzesreform muss vom Parlament demnach noch bestätigt werde. Das gelte aber als Formsache.

Erst Todesstrafe dann zwei Jahre Haft

Die Gesetzesverschärfung ist laut GfbV auf Massenproteste in den vergangenen Tagen zurückzuführen. Ein Gericht hatte am 9. November ein wegen Apostasie verhängtes Todesurteil gegen den mauretanischen Blogger Mohamed Ould M’Kheitir aufgehoben. Der Blogger wurde stattdessen zu zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt.

Das Gericht ordnete seine Freilassung an, weil er bereits vier Jahre in Untersuchungshaft gesessen und seine Strafe nach Ansicht des Gerichts verbüßt hatte. Strenggläubige Muslime protestierten in vielen Städten Mauretaniens gegen das Vorgehen der Justiz und verlangten die Vollstreckung des Todesurteils. Ould M’Kheitir wurde Anfang 2014 festgenommen, nachdem er auf Facebook eine Ausgrenzung von Minderheiten angeprangert hatte.

„Die Erfahrungen in vielen muslimischen Staaten haben gezeigt, dass Blasphemie-Vorschriften zum Beispiel bei Nachbarschaftsstreitigkeiten und in zwischenmenschlichen Konflikten regelmäßig missbraucht werden“, so die GfbV. Die Todesstrafe wurde in Mauretanien zuletzt im Jahr 1987 vollstreckt.

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KNA/vo4/joh