Politik

Nach der Entlassung nochmal nachgetreten: Arbeitslose Journalisten sollen hungern

  • November 13, 2015
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Nach der Entlassung nochmal nachgetreten: Arbeitslose Journalisten sollen hungern

73 Journalisten des Medienkonzerns Koza İpek wurden entlassen, nachdem dieser von einem staatlichen Zwangsverwalter übernommen wurde. Damit nicht genug, müssen die gekündigten Journalisten jetzt noch einen weiteren Schlag hinnehmen: Ihnen soll das Arbeitslosengeld verweigert werden. Ihr Recht auf Entschädigung sowie die kostenlosen Gesundheitsdienste, die ihnen eigentlich zehn Monate lang zustehen, sollen sie ebenfalls verlieren.

Einer Meldung der Zeitung Zaman zufolge haben sich die Journalisten nach ihrer Entlassung an die türkische Arbeitslosenbehörde (Türkiye İş Kurumu) gewendet. Doch ihnen wurde mitgeteilt, dass sie nach Paragraph 25 des türkischen Arbeitsgesetzes entlassen worden seien. Dieser gilt für Betroffene, die aufgrund der „Verletzung von moralischen Regeln sowie den Regeln des Guten Willens“ entlassen wurden.

Entlassene, die aufgrund dieses Paragraphen ihre Arbeit verloren haben, verlieren auch das Recht  auf Entschädigung und auf Arbeitslosengeld. Wie die Zeitung erfuhr, sind auch die Journalisten, die sich der neuen Leitung nicht widersetzt haben und mit ihr arbeiten wollten, nach besagtem Paragraph 25 entlassen worden. Somit haben auch sie ihr Recht auf Entschädigung sowie Arbeitslosengeld verloren.

Die betroffenen Redakteure wollen vor dem Arbeitsgericht klagen. Im März 2014 sagte der damalige Premierminister Erdoğan, dass er den Sympathisanten der Hizmet-Bewegung  in der Türkei nicht mal Wasser gegeben werden würde. Wie es aussieht, gilt das wohl auch für Brot.

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