Istanbul: Deutscher Journalist von türkischen Behörden festgesetzt

Das undatierte Handout des swr zeigt den ARD-Korrespondent Volker Schwenk (undatiertes Handout), der am 19.04.2016 bei seiner Einreise in die Türkei am Flughafen in Istanbul von türkischen Behörden festgesetzt worden ist. Foto: SWR/dpa (zu dpa: "SWR-Journalist bei Einreise in Türkei festgesetzt" vom 19.04.2016 - ACHTUNG: Nur zur redaktionellen Verwendung im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung "SWR-Journalist bei Einreise in Türkei festgesetzt" vom 19.04.2016 und bei vollständiger Nennung der Quelle: SWR) +++(c) dpa - Bildfunk+++
Türkische Behörden haben dem ARD-Journalisten Volker Schwenck am Dienstagmorgen die Einreise verweigert und ihn festgesetzt. Nach Angaben des Südwestrundfunks (SWR) sitzt der Leiter des TV-Büros in Kairo seit dem frühen Morgen im Abschieberaum eines Istanbuler Flughafens fest. Einem Sprecher des SWR zufolge war Schwenck von Kairo aus auf dem Weg in die Türkei, um eine Reportage über Flüchtlinge im türkisch-syrischen Grenzgebiet zu drehen. Als er einreisen wollte, hätte man ihm nur ein amtliches Papier mit der Mitteilung in die Hand gedrückt, dass ein Einreiseverbot gegen ihn vorliege, und ihn daraufhin in Gewahrsam genommen.
Schwenck selbst machte den Zwischenfall über Twitter öffentlich. Er postete ein Foto seiner Abweisung mit der Bemerkung „Endstation Istanbul. Einreise in Türkei verweigert. Es sei ein Vermerk an meinem Namen. Bin Journalist. Ein Problem?“, schrieb er am Dienstag gegen 5.30 Uhr. Gründe seien ihm zunächst nicht genannt worden, hieß es beim SWR. Der Sender sei in Kontakt mit dem Auswärtigen Amt und der deutschen Botschaft in Istanbul.
In dem Schreiben, dessen Foto Schwenck twitterte, berufen sich die türkischen Behörden auf Artikel 9 des türkischen Gesetzes Nr. 6458, dem „Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz“ („Yabancılar ve Uluslararası Koruma Kanunu“). In besagtem Artikel heißt es: „Die Generaldirektion kann unter Miteinbeziehung der Beurteilung der zuständigen öffentlichen Institutionen und Organisationen, Personen, die sich außerhalb der Türkei befinden und eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit darstellen und deren Einreise zu beanstanden ist, verbieten.“ Inwiefern der ARD-Journalist die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gefährdet, haben die türkischen Behörden nicht angegeben. Schwenck leitet seit mehreren Jahren das ARD-Studio in Kairo und berichtet von dort über den gesamten Nahen Osten.
Endstation Istanbul. Einreise in Türkei verweigert. Es sei ein Vermerk an meinem Namen. Bin Journalist. Ein Problem? pic.twitter.com/wA7er0fJHn
— Volker Schwenck (@VSchwenck) 19. April 2016