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Pole-Dance an türkischer Flagge: Behörden leiten Ermittlungsverfahren ein

  • August 21, 2025
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Pole-Dance an türkischer Flagge: Behörden leiten Ermittlungsverfahren ein

Aufnahmen von einem Pole-Dance-Auftritt in der Türkei sorgen derzeit für Aufsehen. Nun wird gegen die Tänzerin ermittelt.

In der Gemeinde Uçhisar in Nevşehir wurde gegen eine ausländische Person, die an einer Türkei-Flagge einen Pole-Dance aufführte, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das teilte die Provinzverwaltung von Nevşehir mit. Die zuständigen Sicherheitsbehörden hätten die Beiträge in bestimmten Medien und sozialen Netzwerken untersucht und die Frau ermittelt. Welche Staatsangehörigkeit die Frau hat und wann sich der Vorfall, von dem es auch Videoaufnahmen gibt, ereignete, wurde nicht bekannt.

In der Erklärung wurde betont, dass die Staatsanwaltschaft Nevşehir das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gemäß den Artikeln 300 und 301 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) eingeleitet habe. „Dieses verachtenswerte Verhalten, das wir als Respektlosigkeit gegenüber den nationalen und moralischen Werten unserer ehrenwerten Nation betrachten, wird von unserer Provinzverwaltung mit Sorgfalt und Sensibilität verfolgt“, hieß es darin.

Herabwürdigung der Hoheitszeichen des Staates

Der Artikel 300 besagt:

  1. Wer die türkische Flagge durch Zerreißen, Verbrennen oder auf andere Weise öffentlich herabwürdigt, wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu drei Jahren bestraft. Diese Vorschrift gilt für alle Zeichen, die die in der Verfassung festgelegten Merkmale der rot-weißen Flagge mit Halbmond und Stern tragen und als Hoheitszeichen der Republik Türkei verwendet werden.
  2. Wer die Nationalhymne öffentlich herabwürdigt, wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zwei Jahren bestraft.
  3. Wird die in diesem Artikel definierte Straftat von einem türkischen Staatsbürger im Ausland begangen, wird die Strafe um ein Drittel erhöht.

Der Artikel 301 lautet wie folgt:

  1. Wer das türkische Volk, die Republik Türkei, die Große Nationalversammlung der Türkei, die Regierung der Republik Türkei oder die Justizorgane des Staates öffentlich herabwürdigt, wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zwei Jahren bestraft.
  2. Wer die militärischen oder polizeilichen Einrichtungen des Staates öffentlich herabwürdigt, wird gemäß Absatz 1 bestraft.
  3. Äußerungen, die zu Zwecken der Kritik gemacht werden, stellen keine Straftat dar.
  4. Für Ermittlungen wegen dieser Straftat ist die Genehmigung des Justizministers erforderlich.

Beim Pole-Dance (Stangentanz) handelt es sich um einen Tanz, der aus der Akrobatik stammt, oftmals aber als erotisch wahrgenommen wird.

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