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Kündigung wegen Kopftuch landet vor Gericht
Weil sie als Krankenschwester in einer evangelischen Klinik ein Kopftuch tragen wollte, zieht eine Muslimin vor das Bundesarbeitsgericht. Die Erfurter Richter verhandeln ihren Fall an diesem Mittwoch.
Die heute 36-jährige Frau hatte jahrelang an einer Bochumer Klinik gearbeitet. Nach einer längeren Pause entschied sie, künftig mit einem Kopftuch zum Dienst zu erscheinen, wie ihr Anwalt berichtete. Die Klinik stellte sie daraufhin frei.
Das Krankenhaus in evangelischer Trägerschaft ist der Ansicht, aufgrund seiner konfessionellen Ausrichtung Mitarbeitern das Tragen eines Kopftuchs verbieten zu können. Die Mitarbeiter seien verpflichtet, sich loyal zu verhalten. Deutschlands höchstes Arbeitsgericht verhandelt das erste Mal einen Kopftuchstreit bei einem kirchlichen Arbeitgeber, wie eine Gerichtssprecherin sagte.
Die Klägerin beruft sich auf ihre Religionsfreiheit und verlangt ihren ausstehenden Lohn. Der Fünfte Senat dürfte bei einer Entscheidung zwei Positionen gegeneinander abwägen: Das Recht auf Religionsfreiheit und das kirchliche Selbstbestimmungsrecht, wonach Kirchen ihre Angelegenheiten selbst ordnen dürfen.
Aus diesem Grunde gelten Unternehmen, die von kirchlichen Einrichtungen betrieben werden, als so genannte Tendenzbetriebe, für die allgemeine Kündigungsschutz- und Antidiskriminierungsvorschriften nicht oder nur eingeschränkt gelten. Das wirkt sich auch auf das Arbeitsrecht aus, etwa im Umgang mit Scheidung, Wiederheirat oder Kirchenaustritt. Andererseits hatten Gerichte jüngst in einigen Fällen die Religionsfreiheit am Arbeitsplatz gestärkt. (dpa/dtj)