Extremismus Politik

AfD feiert Teilerfolg – Verfassungsschutz wartet auf Gericht

  • Mai 9, 2025
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AfD feiert Teilerfolg – Verfassungsschutz wartet auf Gericht

Der Verfassungsschutz erlitt im Rechtsstreit mit der AfD einen kleinen Rückschlag. Die Partei sieht das jedenfalls so. Doch so einfach ist es nicht. Parallel gerät der AfD-Politiker Maximilian Krah erneut ins Visier der Justiz.

Die Zusage des Verfassungsschutzes, die AfD zunächst nicht weiter als „gesichert rechtsextremistisch“ zu bezeichnen und eine entsprechende Mitteilung von seiner Homepage zu nehmen, hat bei der Partei Genugtuung ausgelöst. AfD-Spitzenvertreter werteten den Schritt als Teilerfolg. „Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung“, sagte Parteichefin Alice Weidel am Donnerstag. Ihr Co-Chef Tino Chrupalla sprach von einem „guten Tag für uns natürlich“, während Sebastian Münzenmaier auf X „1:0 für uns!“ schrieb.

Verfassungsschutz wartet auf Gerichtsbeschluss

Der Inlandsnachrichtendienst hatte zuvor erklärt, die Einstufung der AfD bis zu einer Entscheidung vorläufig auszusetzen und die Partei weiterhin nur als Verdachtsfall zu behandeln. Es handelt sich um eine sogenannte Stillhaltezusage. Damit solle dem Gericht eine „sachgemäße summarische Prüfung“ ermöglicht werden. Das Bundesamt wollte sich „mit Blick auf das laufende Verfahren“ nicht weiter äußern.

Dobrindt prüft Veröffentlichung des Gutachtens

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sagte, dies sei „Normalität im Verfahren“. Er kündigte an, sich vom Verfassungsschutz direkt in das Gutachten einweisen zu lassen, das Grundlage für die Höherstufung war. Ob das rund 1.100 Seiten starke Dokument veröffentlicht wird, ist noch offen. Nach dem Gespräch mit dem Verfassungsschutz werde entschieden, ob eine Veröffentlichung – bereinigt um sensible Informationen – möglich sei.

Hintergrund: Einstufung nach mehrjähriger Prüfung

Der Verfassungsschutz hatte am 2. Mai die AfD nach mehrjähriger Prüfung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Begründet wurde dies vor allem mit einem ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff in der Partei. Kritisch bewertet wurden Aussagen wie „Jeder Fremde mehr in diesem Land ist einer zu viel“. Dobrindt-Vorgängerin Nancy Faeser wurde dafür kritisiert, die Hochstufung auf den letzten Metern ihrer Amtszeit durchgedrückt zu haben.

Bereits bei der Einstufung als Verdachtsfall hatte die Partei geklagt. Nach langem Verfahren unterlag die AfD vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, das die Rechtmäßigkeit bestätigte. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, da die AfD Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt hat.

Maximilian Krah erneut im Visier der Justiz

Parallel laufen Ermittlungen gegen den sächsischen AfD-Politiker Maximilian Krah. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eröffnete ein Verfahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Geldwäsche. Es geht um seine frühere Tätigkeit als Europaabgeordneter. Die Behörde will die Immunität des Bundestagsabgeordneten aufheben lassen, teilte sie auf dpa-Anfrage mit. Zuerst hatte die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.

Krah wies die Vorwürfe als absurd und politisch motiviert zurück. Auf X schrieb er, dass es im Kern darum gehe, dass er als Rechtsanwalt Rechnungen an Mandanten gestellt habe. „Ich habe selbstverständlich keinerlei Straftat begangen. Hier geht es allein um Rufschädigung“, teilte er mit.

dtj/dpa

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