USA verlegen deutsch-türkische IS-Verdächtige in den Irak
Mehr als bislang bekannt sollen mutmaßliche IS-Anhänger aus Deutschland aus syrischen Gefängnissen in den Irak gebracht worden sein. Für Berlin ist die Lage brisant: In Bagdad drohen menschenrechtswidrige Prozesse. Unter den Betroffenen sollen Deutsch-Türken sein, darunter ein Mann aus NRW, an dem die US-Justiz besonderes Interesse hat.
Ein Konvoi des US-Militärs rollt Anfang Februar aus Nordostsyrien Richtung Irak. Was wie ein weiterer Routine-Transfer wirkt, hat für Berlin eine heikle Dimension: Unter den verlegten mutmaßlichen IS-Anhängern sollen sich deutlich mehr Deutsche befinden als bislang offiziell bekannt – darunter mehrere Deutsch-Türken.
Die Aktion zeigt, wie schnell aus einem sicherheitspolitischen Problem in den kurdisch kontrollierten Gebieten Syriens ein juristischer und diplomatischer Drahtseilakt für Deutschland werden kann. Auslöser ist die angespannte Lage in den Lagern und Gefängnissen im Nordosten Syriens. Dort saßen zuletzt viele Kämpfer und Unterstützer der Terrormiliz „Islamischer Staat“, teils seit Jahren ohne Verfahren.
Zahlreiche IS-Verdächtige aus Europa
Als die Sicherheitslage zu Jahresbeginn brüchiger wurde, wuchs in Washington die Sorge, dass Insassen entkommen könnten. Die US-Regierung entschied deshalb, Gefangene in den Irak zu verlegen – nach eigenen Angaben in großem Umfang. Der Schritt betrifft nicht nur Syrer oder Iraker, sondern auch Europäer: Menschen, die in Europa aufgewachsen sind, dort Pässe besitzen und deren Fälle längst zwischen Strafverfolgung, Innenpolitik und Außenbeziehungen hängen.
In Berlin ringen Sicherheitsbehörden und Auswärtiges Amt seither darum, überhaupt einen belastbaren Überblick zu bekommen: Wer wurde wann wohin gebracht – und wie viele Deutsche sind darunter? Während es aus US-Kanälen zunächst hieß, nur eine kleine Zahl deutscher Verdächtiger sei bereits überstellt worden, liegen deutschen Stellen inzwischen Hinweise vor, dass es eher um rund zwei Dutzend Personen geht. Irakische Behörden sprechen sogar von noch mehr.
80 Menschen mit Deutschlandbezug
Klar ist: In Syrien saßen zuletzt insgesamt fast 80 Menschen mit Deutschlandbezug ein, die dem IS zugerechnet werden; mehr als 40 sollen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Die Zahlen zeigen, wie groß die Lücke zwischen dem tatsächlichen Ausmaß und der bisherigen politischen Bearbeitung ist. Besonders brisant wird die Lage für jene, die neben einem deutschen auch einen türkischen Pass besitzen.
Ihre Biografien stehen für ein transnationales Geflecht aus Radikalisierung, Mobilität und Logistik über Grenzen hinweg – und sie geraten in einem Moment unter Druck, in dem Zuständigkeiten neu verhandelt werden. Mit der Übergabe an die irakische Justiz verschiebt sich nicht nur der Haftort, sondern auch der Rechtsrahmen: Im Irak droht Angeklagten im Extremfall die Todesstrafe. Genau das macht den Fall für Deutschland so delikat.
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Yunus S. im Fokus
Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe grundsätzlich ab und pocht auf konsularische Betreuung – doch Einflussmöglichkeiten sind begrenzt, wenn Verfahren außerhalb Europas stattfinden und Beweislagen, Haftbedingungen sowie Rechtsstandards nicht den hiesigen Erwartungen entsprechen. Ein Name, der in diesem Zusammenhang auftaucht, ist Yunus S., geboren in Brühl bei Köln und mit deutscher wie türkischer Staatsbürgerschaft.
Ihm wird zugeschrieben, im IS zeitweise eine Schlüsselfunktion in der Organisation übernommen zu haben – unter anderem im Bereich Beschaffung. Ermittler werfen ihm demnach vor, Technik und Ausrüstung über Strukturen in der Türkei organisiert zu haben. Für die USA ist der Mann aus Nordrhein-Westfalen auch aus einem anderen Grund von Interesse: In Washington steht seit Jahren die Frage im Raum, ob er an dem Angriff auf das US-Konsulat in Bengasi im September 2012 beteiligt gewesen sein könnte, bei dem der US-Botschafter Christopher Stevens und weitere Amerikaner getötet wurden.
Jahrelange Haft in kurdischen Gefängnissen
Sollte es tatsächlich zu einer US-Strafverfolgung kommen, würde aus einem ohnehin komplexen Terrorverfahren ein politisches Thema mit transatlantischer Sprengkraft. Dass Berlin in solchen Fällen seit Jahren laviert, hat mehrere Gründe. Die USA drängen europäische Staaten schon lange, ihre Staatsbürger zurückzunehmen und selbst vor Gericht zu stellen.
Gleichzeitig scheut die Bundesregierung die praktische und politische Last einer Rückholung: aufwendige Transporte, Sicherheitsrisiken, die Frage der Beweissicherung – und der öffentliche Druck, wenn Rückkehrer hierzulande vor Gericht stehen. Hinzu kommt ein juristisches Problem, das in den Behörden als kaum kalkulierbar gilt: Die jahrelange Haft in kurdischen Gefängnissen könnte in Deutschland auf spätere Strafen angerechnet werden, teils mit großzügigen Faktoren.
Jenseits deutscher Gerichtssäle
Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Verurteilte nach einem Verfahren schneller als politisch vermittelbar wieder frei wären. Mit der Verlegung in den Irak verschärft sich dieses Spannungsfeld. Für Deutschland ist es ein Dilemma zwischen rechtsstaatlichem Anspruch und sicherheitspolitischem Pragmatismus.
Wer die Rückholung lange hinauszögert, riskiert, dass Verfahren andernorts stattfinden – unter Bedingungen, die Deutschland kritisiert und kaum beeinflussen kann. Und während Washington Fakten schafft und Bagdad Verfahren vorbereitet, bleibt Berlin vorerst vor allem eines: Getriebener einer Lage, die sich jenseits deutscher Gerichtssäle entscheiden könnte.



